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Das Weihnachtsgeld

Das Weihnachtsgeld

Knapp über 50 Prozent der deutschen Arbeitnehmer bekommen von ihrem Arbeitgeber mit ihrem Gehalt auch Weihnachtsgeld. Neben dem Urlaubsgeld stellt es die populärste Form der finanziellen Sonderleistungen dar. Aber wer bekommt es und wer bekommt mehr als andere?

Was ist das Weihnachtsgeld?

Wie das Urlaubsgeld ist eine Art Sonderzahlung oder Bonus, der von Unternehmen an Arbeitnehmer gezahlt wird.

Oft erfüllt es die Funktion einer zusätzlichen Motivation oder einer Zusatzbelohnung der Arbeitsleistung im jeweiligen Jahr. Wie das Urlaubsgeld ist es nicht gesetzlich geregelt, es ergibt sich also kein Anspruch für alle Arbeitnehmer.

Nicht zu verwechseln ist das Weihnachtsgeld mit dem 13. Monatsgehalt. Das ist ein konkreter Ausgleich für die Arbeitsleistung, die während des Jahres erbracht wurde.

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Wie hoch ist das Weihnachtsgeld?

Beim Weihnachtsgeld kann es sich entweder um einen Pauschalbetrag handeln oder die Höhe ist prozentual abhängig vom Monatslohn.

Durchschnittliches Weihnachtsgeld.

Das durchschnittliche Weihnachtsgeld beträgt 2 809 Euro brutto (Quelle: Statistisches Bundesamt, 2023).

Im Tarifvertrag wird die Höhe meist an die Dauer der Betriebszugehörigkeit gekoppelt. Das tarifliche Weihnachtsgeld staffelt sich demnach wie folgt:

Betriebszugehörigkeit Anteil am Monatsgehalt
6 Monate 25 %
12 Monate 35 %
24 Monate 45 %
36 Monate 55 %

Quelle: www.lohn-info.de

Lange Fehlzeiten können den Betrag der Zahlung also mindern.

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle Angestellten in seinem Unternehmen bei der Zahlung von Weihnachtsgeld in gleichem Maße zu berücksichtigen. Wenn sachgemäße Gründe vorliegen, können bestimmte Arbeitnehmer allerdings einen abweichenden Betrag erhalten.

Wer bekommt Weihnachtsgeld?

Etwa 55 Prozent der Arbeitnehmer erhalten Weihnachtsgeld. Dabei gibt es Unterschiede, unter anderem nach Geschlecht, Region und Tarifbindung:

  • In den alten Bundesländern bekommen 58 Prozent der Arbeitnehmer Weihnachtsgeld, in den neuen Bundesländern nur 39 Prozent.
  • 57 Prozent der Männer erhalten Weihnachtsgeld, aber nur 51 Prozent der Frauen.
  • 56 Prozent der Beschäftigten mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen zu Weihnachten eine Sonderzahlung, befristet beschäftigte Arbeitnehmer nur zu 45 Prozent.
  • 71 Prozent der Arbeitnehmer mit Tarifbindung erhalten das Extragehalt, bei Beschäftigten ohne Tarifbindung sind es lediglich 41 Prozent.
  • 64 Prozent der Gewerkschaftsmitglieder erhalten Weihnachtsgeld, aber nur 52 Prozent der Nichtmitglieder.

Weihnachtsgeld nach Branche

Folgende Übersicht zeigt den Anteil der Beschäftigten je Branche, die am Ende des Jahres Weihnachtsgeld bekommen. Falls das für dich also ein Argument ist, dich bei einem Arbeitgeber zu bewerben, kommst du hier direkt zu den Jobs der einzelnen Branchen.

Branche Anteil Jobs
Pharma 45,7 Prozent zu den Jobs
Chemie 44,5 Prozent zu den Jobs
Mode 41,5 Prozent zu den Jobs
Medizintechnik 38,9 Prozent zu den Jobs
Steuerberatung 37,9 Prozent zu den Jobs
Wirtschaftsprüfung 37,9 Prozent zu den Jobs
Maschinenbau 37,7 Prozent zu den Jobs
Forschung 36,3 Prozent zu den Jobs
Elektrotechnik 35,3 Prozent zu den Jobs
Biotechnologie 33,2 Prozent zu den Jobs
Banken 31,8 Prozent zu den Jobs
Bauwesen 26,6 Prozent zu den Jobs
Rechtsberatung 26,3 Prozent zu den Jobs
Versicherungen 24,8 Prozent zu den Jobs
Gesundheitswesen 24,7 Prozent zu den Jobs
Logistik & Verkehr 24,4 Prozent zu den Jobs
Soziale Einrichtungen 23,7 Prozent zu den Jobs
Medien & Presse 20,4 Prozent zu den Jobs
Werbung 10,4 Prozent zu den Jobs
PR 10,4 Prozent zu den Jobs

Quelle: gehalt.de.

Top-Branchen Weihnachtsgeld

Top-Branchen Weihnachtsgeld Durchschnittliche Höhe ( Euro brutto)
Gewinnung von Erdöl und Erdgas 5.780 €
Rundfunkveranstalter 5.780 €
Kokerei und Mineralölverarbeitung 4.843 €
Telekommunikation 4.763 €
Herstellung von chemischen Erzeugnissen 4.739 €

Flop-Branchen Weihnachtsgeld

Flop-Branchen Weihnachtsgeld Durchschnittliche Höhe (Euro brutto)
Handel 1.697 €
Instandhaltung/Reparatur Kraftfahrzeuge 1.697 €
Tabakverarbeitung 962 €
Wach- und Sicherheitsdienste 510 €
Landwirtschaft 492 €
Leiharbeit 318 €

Wann wird es überwiesen?

In den meisten Fällen wird das Weihnachtsgeld zusammen mit dem Novembergehalt ausgezahlt. So kann es seinen Zweck am besten erfüllen und die Weihnachtskasse für Geschenke aufstocken.

Wer hat Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Allerdings kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch entstehen:

Betriebliche Übung

Die „betriebliche Übung“ zählt zu den Gewohnheitsrechten und gilt, wenn ein Arbeitgeber drei Jahre in Folge seinen Angestellten Weihnachtsgeld gezahlt hat, ohne die Freiwilligkeit der Leistung ausdrücklich, schriftlich und eindeutig zu äußern. Dies kann beispielsweise auf einer Quittung oder am Schwarzen Brett geschehen.

Schriftliche Ankündigung

Sie kann außerdem zurückgenommen werden, indem der Arbeitgeber die Änderung über drei Jahre hinweg schriftlich zusammen mit der Zahlung ankündigt, allerdings nur, wenn die Mitarbeiter nicht widersprechen. Ebenso können zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jederzeit individuelle Vereinbarungen über die Zahlung oder Nichtzahlung des Weihnachtsgeldes getroffen werden.

Wer hat keinen Anspruch?

Ein gänzlicher Ausschluss von bestimmten Gruppen ist nur dann möglich, wenn Mitarbeiter beispielsweise lange im Erziehungsurlaub sind. Auch eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann ein Grund dafür sein, dass das Geld nicht ausgezahlt wird.

Eine Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts, der Art des Beschäftigungsverhältnisses oder Willkür ist hingegen nicht erlaubt, da dies eine Diskriminierung darstellen würde.

Muss es im Arbeitsvertrag stehen?

Nein, muss es nicht, da es oft freiwillige Zahlung der Arbeitgeber ist. Arbeitet man in einer Branche, die einem Tarifvertrag unterliegt, ist die Höhe des Weihnachtsgeldes oft dort festgelegt.

Rückzahlung von Weihnachtsgeld

Der Arbeitgeber kann eine Rückzahlung des Weihnachtsgeldes fordern, wenn eine Stichtagsklausel oder eine Rückzahlungsklausel besteht.

Die Stichtagsklausel

Die Stichtagsklausel besagt, dass ein Anspruch auf Sonderleistungen nur besteht, wenn das Beschäftigungsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt besteht und ungekündigt ist, zum Beispiel bis zum 31.12. eines Kalenderjahres.

Achtung: Dies gilt nicht nur, wenn man selbst gekündigt hat, sondern auch bei einer betriebsbedingten Kündigung. Allerdings kann eine Stichtagsklausel auch unwirksam sein, wenn sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt.

Die Rückzahlungsklausel

Auch wenn eine sogenannte Rückzahlungsklausel im Arbeitsvertrag vereinbart ist, kann der Arbeitgeber unter bestimmten Umständen die Rückzahlung des Weihnachtsgeldes fordern. Allerdings muss diese Klausel im Vertrag eindeutig, ausdrücklich und überschaubar formuliert sein.

  • Bei einem Weihnachtsgeld von unter 100 Euro ist eine Rückzahlungsklausel unwirksam.
  • Bei einem Weihnachtsgeld in Höhe von bis zu einem Monatsgehalt ist eine betriebliche Bindung bis zum 31.03. zulässig.
  • Bei einer Zahlung von bis zu zwei Monatsgehältern ist sie sogar bis zum 30.06. des Folgejahres zulässig.

Wer vorher das Unternehmen verlässt, müsste dann das Weihnachtsgeld zurückzahlen.

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