Tarifvertrag: Das musst du wissen.
Viele Unternehmen legen die Arbeitsbedingungen individuell fest und bestimmen damit relativ willkürlich über Gehalt, Arbeitszeit oder Urlaubsansprüche. Alternativ können diese Dinge über einen Tarifvertrag geregelt werden. Hier erfährst du, was genau ein Tarifvertrag ist, welche Vorteile du davon hast und in welchen Branchen du damit am meisten verdienst.
Definition: Das ist ein Tarifvertrag.
Ein Tarifvertrag ist ein Akt kollektiver Selbstbestimmung und wird zwischen zwei Tarifparteien, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverband, geschlossen. Damit ist er sozusagen ein Abkommen zu Arbeitsbedingungen zwischen Chefs von Unternehmen und Vertretern der Arbeitnehmer:innen*, die in Gewerkschaften organisiert sind. Tarifgebundene Unternehmen zahlen in der Regel besser – besonders Ingenieure profitieren davon, wie man in der folgenden Tabelle sehen kann:
Bereich | Median (Bruttomonatsverdienst) | Gehaltsplus bei Tarifvertrag |
---|---|---|
Wirtschaftsingenieur | 5.023 Euro | + 814 Euro |
Softwareingenieur | 4.579 Euro | + 726 Euro |
Elektroingenieur | 5.296 Euro | + 822 Euro |
Elektronik-, Fernmeldeingenieur | 5.412 Euro | + 1110 Euro |
Maschinenbauingenieur | 5.225 Euro | + 691 Euro |
Chemieingenieur | 5.272 Euro | + 1134 Euro |
Bauingenieur | 4.161 Euro | + 891 Euro |
Sonstige Ingenieurberufe | 4.574 Euro | + 1082 Euro |
Quelle: igmetall.de
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Unternehmen mit Tarifverträgen.
Beispielsweise diese Unternehmen zahlen nach Tarif:
Tarifvertrag vs. Betriebsvereinbarung: Das sind die Unterschiede.
TARIFVERTRAG | BETRIEBSVEREINBARUNG |
---|---|
Tarifverträge werden in der Regel zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband oder einem einzelnen Unternehmer geschlossen und gelten für die Mitglieder beider Tarifvertragsparteien. | Die Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag, der zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmern – vertreten durch den Betriebsrat – geschlossen wird. |
Tarifverträge legen Mindeststandards für alle wichtigen Arbeits- und Einkommensbedingungen fest, wie Löhne, Gehälter, Arbeitszeiten, Urlaub, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Kündigungsfristen. | In der Betriebsvereinbarung können prinzipiell alle Angelegenheiten geregelt werden, bei denen der Betriebsrat gemäß §87 Betriebsverfassungsgesetz eine gesetzliche Mitbestimmung hat: Betriebsordnung, Mitarbeiterverhalten, Arbeitszeiten, Lohn, Gehalt, Urlaubsansprüche, Arbeitsschutz, Probezeit. |
Typisch in Deutschland sind (Verbands-)Tarifverträge für ganze Branchen, die auch Flächentarifverträge genannt werden, so zum Beispiel für die Metall- und Elektroindustrie, die Chemieindustrie oder den öffentlichen Dienst, aber auch für kleinere Bereiche wie private Rundfunkanstalten. Tarifverträge mit einzelnen Unternehmen nennt man Haus- oder Firmentarifverträge. | Die Betriebsvereinbarung wird dagegen innerhalb eines einzelnen Betriebs geschlossen. |
Grundsätzlich haben nur diejenigen Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf die Vereinbarungen aus dem Tarifvertrag, die auch Mitglied in der entsprechenden Gewerkschaft sind. Allerdings gewähren die tarifgebundenen Unternehmen auch Arbeitnehmern ohne Gewerkschaftsmitgliedschaft die tariflichen Bedingungen, um Missstimmungen unter den Arbeitnehmern und Gewerkschaftsbeitritte zu verhindern. | Die Betriebsvereinbarung gilt ausnahmslos für alle dem Betrieb angehörenden oder zukünftig angehörenden Arbeitnehmer und Arbeitgeber. |
Die rechtliche Grundlage für den Tarifvertrag bilden das Tarifvertragsgesetz von 1949 sowie der Abs. 9 des Grundgesetzes, der die Tarifautonomie regelt. Die Tarifverhandlungen und der Tarifvertragsabschluss zwischen den Vertragsparteien sollen demnach ohne staatliche Einflussnahme ablaufen. | Gesetzliche Grundlage für die Betriebsvereinbarung ist das Betriebsverfassungsgesetz. |
Überschneiden sich Regelungen der Betriebsvereinbarung mit denen des Tarifvertrages, dann hat der Tarifvertrag Vorrang. Sind in der Betriebsvereinbarung Arbeitsbedingungen geregelt, die auch im Tarifvertrag stehen, gelten auch hier die Regelungen des Tarifvertrages.
Vor- und Nachteile von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen.
Wozu sind Tarifverträge gut?
Vorteile für Arbeitnehmer.
- Durch die Gewerkschaften hast du als Arbeitnehmer die Möglichkeit, deine Arbeitsbedingungen mitzubestimmen.
- Die Konkurrenzsituation wird eingegrenzt und die Verhandlungsposition gegenüber dem Arbeitgeber gestärkt.
- Durch die kurzen Laufzeiten von Lohn- und Gehaltstarifverträgen partizipierst du an wirtschaftlichen Entwicklungen.
- Die langen Laufzeiten von Rahmen- und Manteltarifverträgen schützen vor zu schnellen Änderungen der individuellen Arbeitsverträge.
Vorteile für Arbeitgeber.
- Die Rahmenbedingungen von Arbeitsverträgen müssen nicht für jeden Arbeitnehmer individuell verhandelt werden.
- Lohnkosten können besser kalkuliert werden.
- Tarifverträge übernehmen eine Kartellfunktion und schaffen einheitliche Wettbewerbsbedingungen bei den Arbeitskosten.
- Während der Tarifvertragslaufzeit herrscht Friedenspflicht, das heißt, es darf nicht gestreikt werden.
Vorteile für den Staat.
- Der Gesetzgeber muss sich nicht in die Verhandlungen um die Höhe des Gehalts einmischen.
- Im Fall der Auseinandersetzung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden kommt dem Staat unter Umständen lediglich eine Schlichterposition zu.
Wozu sind Betriebsvereinbarungen gut?
Die Vorteile von Betriebsvereinbarungen sind vergleichbar mit denen des Tarifvertrages – zum Beispiel, wenn ein Tarifvertrag in weiter Ferne ist oder Angelegenheiten geregelt werden müssen, die weder gesetzlich noch tariflich geregelt sind und vielleicht auch gerade für ein bestimmtes Unternehmen wichtig sind. Der Betriebsrat hat damit die Möglichkeit, direkt mit dem Arbeitgeber zu verhandeln und das Beste für die Arbeitnehmer auszuhandeln. Und es kann in der Betriebsvereinbarung festgelegt werden, inwiefern der Betriebsrat vom Arbeitgeber beteiligt werden muss – was allerdings auch nach hinten losgehen kann, wenn der Betriebsrat dadurch schlechter dasteht, als es gesetzlich der Fall wäre.
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Formen des Tarifvertrages.
Mantel- und Rahmentarifvertrag.
Den Rahmen für alle anderen Tarifverträge bildet in der Regel der Manteltarifvertrag bzw. der Rahmentarifvertrag. Er regelt allgemeine Punkte wie beispielsweise Arbeitszeiten, Kündigungsfristen, Urlaubsansprüche, Probezeit, Lohn- bzw. Gehaltsgruppen oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die Laufzeit beträgt gewöhnlich mehrere Jahre. Es kann allerdings vorkommen, dass einzelne Punkte im Rahmen von Lohn- und Gehaltsverhandlungen, zum Beispiel Arbeitszeiten, schon vor Ende der Laufzeit neu definiert werden.
Flächen- und Haustarifvertrag.
In einem bestimmten Tarifgebiet regeln Flächentarifverträge die Arbeitsbedingungen einer oder mehrerer Branchen. Ein Flächentarifvertrag kann für ein Bundesland oder auch eine bestimmte Region eines Bundeslandes gelten. Er sorgt für vergleichbare Arbeitsbedingungen in den einzelnen Betrieben. Allgemein gelten Flächentarifverträge als leicht handhabbar. Trotzdem gehen immer mehr Arbeitgeber dazu über, Haustarifverträge auszuhandeln, da diese besser an wirtschaftliche Entwicklungen anzupassen sind.
Haustarifverträge regeln nur die Arbeitsbedingungen einer speziellen Firma, die Vereinbarungen mit der zuständigen Gewerkschaft trifft. Bekannte Beispiele hierfür sind die Lufthansa oder BMW. In den meisten Fällen handelt es sich um Anerkennungsverträge, die sich bis auf einige einzelne Punkte dem Flächentarifvertrag unterwerfen. So genannte Öffnungsklauseln im Flächentarifvertrag sorgen dafür, dass der Haustarifvertrag an die individuelle Situation des Unternehmens angepasst werden kann.
Lohn- und Gehaltstarifvertrag.
Die exakte Höhe der Löhne und Gehälter sowie die Einordnung der einzelnen Berufe und Tätigkeiten in die jeweiligen Vergütungsgruppen nimmt der Lohn- und Gehaltstarifvertrag vor. Dabei gelten die Kriterien der Arbeitsbewertung, die eine den Anforderungen der Tätigkeit entsprechende, gerechte Entlohnung sicherstellen sollen. Teilweise werden auch die Betriebszugehörigkeit, Berufsjahre oder Betriebstreue berücksichtigt.
Der Tariflohn entspricht dem Mindestlohn, der gezahlt werden muss und nicht unterschritten werden darf. Übertarifliche Bezahlung ist hingegen möglich. Meistens werden Lohn- und Gehaltstarifverträge jährlich neu verhandelt.