Zeugnissprache im Arbeitszeugnis.
Von "hat sich stets bemüht" bis "stets zur vollsten Zufriedenheit": Die Formulierungen im Arbeitszeugnis klingen fast immer gut, die Wahrheit sieht aber oft anders aus. Nicht selten sind Lob und Kritik des Arbeitgebers nicht sofort zu erkennen. Auch aus diesem Grund spricht man vom „Code" des Arbeitszeugnisses, wenn es um die Zeugnissprache und deren Formulierungen geht. Absolventa klärt auf, welche versteckten Hinweise sich hinter der Zeugnissprache verbergen.
Formulierungen im Arbeitszeugnis und Leistungsbewertung.
Neben der ausführlichen Darlegung der Aufgabengebiete für einen Job lassen sich „sehr gute“ Leistungen im Arbeitszeugnis leicht in der Zeugnissprache, wie etwa durch „erledigte die ihm/ihr gestellten Aufgaben stets zu unserer vollsten/höchsten Zufriedenheit“ ausdrücken. Wichtig hierbei sind Formulierungen wie „stets“, „herausragend“, „Erwartungen übertroffen“ oder ähnliches. Superlative stehen auch im Arbeitszeugnis für Bestnoten.
Das Fehlen von „stets“ vor dem Wort „Zufriedenheit“ verweist hingehen darauf, dass der Arbeitnehmer nicht immer erstklassige Arbeit abgeliefert hat. Um die Codesprache deines Arbeitszeugnisses zu verstehen, musst du also auch auf Kleinigkeiten achten.
Im Allgemeinen gelten folgende Leistungsbeurteilungen:
AUSDRUCK | BEDEUTUNG |
---|---|
„stets zu unserer vollsten/höchsten Zufriedenheit“ | sehr gut |
„stets zur vollen Zufriedenheit“ | gut |
„stets zur Zufriedenheit“ | befriedigend |
„zur Zufriedenheit“ | ausreichend |
„stets bemüht zur Zufriedenheit“ | mangelhaft bis ungenügend |
Arbeitgeber nutzen gerne Textbausteine oder einen Arbeitszeugnis-Generator, um zweideutigen Formulierungen oder unbeabsichtigten Geheimcodes vorzubeugen. Durch die Standard-Formulierungen ist die „Notenskala“ innerhalb eines Arbeitszeugnisses recht leicht zu erfassen.
Möchtest du wissen, welche Codes in deinem Arbeitszeugnis spezifisch gelten? Hier haben wir die wichtigsten Infos zu den verschiedenen Branchen zusammengetragen:
Bei den Zeugnisprofis kannst du dein Arbeitszeugnis auch ganz einfach hochladen und von einer Künstlichen Intelligenz analysieren lassen. Neben einer Gesamtnote für dein Zeugnis kannst du hier auch die Noten 1 bis 6 in den Bereichen Arbeitsweise, Fachwissen, Belastbarkeit, Leistungsbereitschaft oder soziales Verhalten sowie die jeweils zugeordneten Formulierungen dazu sehen. Dadurch kannst du genau erkennen, in welchen Teilbereichen du schlechter abgeschnitten hast und welche Formulierungen eventuell noch ein mal von deinem Arbeitgeber angepasst werden sollten.
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Zeugnissprache für Fachkenntnisse.
Ähnlich sieht es auch bei der Beurteilung von Fachkenntnissen oder sozialer Kompetenz aus. Heißt es im Zeugnis: „Hervorragende Fachkenntnisse auch in Randbereichen“, so steht dies in der Zeugnissprache für ein „sehr gut“. Ein „hervorragende Kenntnisse in Teilbereichen“ macht jedoch Lücken in der fachlichen Kompetenz sichtbar. Auch hier gibt es also Abstufungen, die leicht zu durchschauen sind, sofern man sie kennt.
Was bei den Fachkenntnissen geht, funktioniert auch bei sozialer Kompetenz: „Das Verhalten gegenüber Kunden, Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei/vorbildlich“ ist die beste Wertung. Werden die Vorgesetzten allerdings einfach ausgelassen, lässt das den geübten Personaler darauf schließen, dass es Probleme mit der Chefetage gab. Entsprechendes gilt für die Kunden, sofern diese in der Formulierung fehlen.
Geheimcode Arbeitszeugnis.
Der Geheimcode Arbeitszeugnis offenbart sich aber erst richtig in der Formulierung von Informationen, die nicht unbedingt in ein Arbeitszeugnis gehören. „Ihre Geselligkeit bereicherte stets unseren Arbeitsalltag“ klingt zwar nett, spricht aber inhaltlich von einem Alkoholproblem. Alkoholprobleme, Krankheiten oder auch Zugehörigkeiten zu Parteien dürfen in einem Arbeitszeugnis keinesfalls thematisiert werden.
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Unzulässige Codes und Formulierungen in der Zeugnissprache.
Ähnliche Geheimcode-Formulierungen im Arbeitszeugnis, wo eine Änderung erfolgen muss, sind auch:
„Ausgeprägtes Einfühlungsvermögen zeigte er für die Bedürfnisse der Belegschaft.“ Es ist ein Hinweis auf die Homosexualität des Mitarbeiters, was laut AGG ebenfalls verboten ist.
Gleiches gilt für die Zugehörigkeit zum Betriebsrat, wie: „Er zeigte Engagement für die Interessen der Arbeitnehmer.“ Dieser oder ähnliche Wortlaute bezüglich des Betriebsrates sind laut Urteil des Arbeitsgerichtes Kassel unzulässig.
Weiteres Beispiel: Eine Krankenschwester war wegen ihres Arbeitszeugnisses vor Gericht gezogen, in dem folgende Formulierung zu finden war: „Sie war tüchtig und in der Lage, ihre eigene Meinung zu vertreten." Diese Passage musste gestrichen werden, weil sie die Klägerin indirekt als starrsinnig und uneinsichtig darstellte.