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Die Provision: Definition, rechtliche Grundlagen und Informationen

Die Provision: Definition, rechtliche Grundlagen und Informationen

Für Makler:innen* oder Arbeitnehmer im Vertrieb ist es das Sahnehäubchen: die Provision. Unter dem Begriff Provision versteht sich eine Prämie, zusätzlich zum festen Gehalt, die leistungsbasiert von deinem Arbeitgeber gezahlt wird. Die Höhe der Provision und die Anforderungen, die erfüllt werden müssen, sind von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich.

Was genau eine Provision ist, welche Arten der Auszahlung es gibt und wie die Provision im Arbeitsrecht behandelt wird, das erklären wir dir hier.

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Definition und Arten der Provision

Schlägst du den Begriff „Provision“ im Lexikon nach, so wirst du lesen, dass es sich hierbei um ein Wort mit lateinischem Ursprung handelt. Es kommt von dem Begriff „providere“, was übersetzt so etwas bedeutet wie „vorsorgen“, „für etwas sorgen“ oder „vorhersehen“.

Im Arbeitsrecht ist eine Provision der Betrag, der nach einer erfolgreichen Vermittlung oder einem erfolgreichen Verkauf an den Vermittler (bzw. den Handelsvertreter) gezahlt wird. Es handelt sich bei diesen Geschäften um Transaktionen, die mithilfe eines Dritten, dem Handelsvertreter, vermittelt und durchgeführt werden.

Arbeitest du beispielsweise im Vertrieb, so vermittelst du als Handelsvertreter Transaktionen zwischen (Neu-)Kunden und deinem Unternehmen. Für die erfolgreiche Durchführung erhältst du dann eine Prämie in Form von Entgelt – die Provision. In der Regel ist die Provision prozentual von der Höhe der Transaktion abhängig – je mehr Geld die Hände wechselt, desto höher wird das Entgelt ausfallen.

Je nach Branche ist die Provision auch als Aufschlag, Agio, Courtage oder Packing bekannt. Die Provision wird in der Regel einmal im Monat zusammen mit deinem Grundgehalt ausgezahlt, sie wird aber in der Gehaltsabrechnung gesondert angezeigt.

Provisionen gibt es aber nicht nur im Vertrieb, auch in folgenden Branchen kannst du Provisionen erhalten:

Außerdem kannst du Provisionen auch dann erhalten, wenn du selbstständig arbeitest.

Provisionsarten

Zudem gibt es verschiedene Arten von Provisionen. Die Unterschiede sind: unterschiedliche Namen, unterschiedliche Leistungen und unterschiedliche geschäftliche Transaktionen. Unter anderem gibt es folgende Provisionen:

  • Courtage: Dieser Begriff bezeichnet das erfolgsabhängige Vermittlungsentgelt an der Börse oder für Makler.
  • Bearbeitungsprovision: Diese muss gezahlt werden, wenn der Vermittler Bearbeitungsleistungen innerhalb des Geschäftsvorgangs anbietet und abrechnet.
  • Inkassoprovision: Arbeitest du für ein Inkasso-Unternehmen, so erhältst du diese Prämie, wenn du erfolgreich ausstehende Zahlungen eingetrieben hast.
  • Abschlussprovision: Diese wird nach einer erfolgreich abgeschlossen Transaktion, beispielsweise der Verkauf eines Autos, gezahlt.
  • Bestandsprovision: Diese gilt, wenn ein Vertrag nach Abschluss von dem Handelsvertreter weiterhin betreut wird.
  • Einmalprovision: Hierbei handelt es sich um eine Prämie, die einmalig ausgezahlt wird.
  • Folgeprovision: Eine Provision, die für jede weitere Bestellung eines Produkts gezahlt wird.
  • Verlängerungsprovision: Diese wird dann gezahlt, wenn ein bestehender Vertrag von Kunden verlängert wird.

Natürlich ist das hier keine komplette Liste aller Provisionen, denn die Provision und die Leistungen, die dafür erfüllt werden müssen, gestaltet sich meist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich.

Wie wird die Provision berechnet?

Wie schon erwähnt, werden Provisionen in der Regel prozentual berechnet, je nach Höhe der Transaktion. Das bedeutet, dass du vom erzielten Verkaufspreis einen bestimmten Prozentsatz als Vergütung bezahlt bekommst – üblich sind mindestens 10 Prozent des erzielten Umsatzes. Diese Art der Provision ist auch als Umsatzprovision bekannt. Die Umsatzprovision kann, je nach Geschäft, entweder pro Vertragsabschluss gezahlt werden, an eine zuvor festgelegte Zielvorgabe gebunden sein, einem Teil des erzielten Umsatzes entsprechen oder stückzahlabhängig sein.

Provisionen können aber auch an den Umsatz eines ganzen Teams gekoppelt sein. In diesem Fall gibt es einen gemeinsamen Teambonus, bei dem alle Vertriebler gleich viel bekommen oder alle in Abhängigkeit zur Umsatzhöhe beteiligt werden.

Insgesamt wird die Höhe der Prämie je nach Provisionsart, Geschäft und Branche in der Regel individuell berechnet, also informiere dich in jedem Fall wie die Provisionsabrechnung im Unternehmen aussieht, bevor du einen Job antrittst.

Die Provision im Arbeitsrecht und HGB

Zwar hast du keinen rechtlichen Anspruch auf eine Provision, dennoch ist sie im deutschen Arbeitsrecht verankert. Die Provision wird im Arbeitsrecht im deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) als Erfolgsprämie beschrieben, deren Auszahlung davon abhängt, ob der Vermittler dem Auftraggeber zu einem Umsatz verhilft oder nicht. Ist ersteres der Fall, so hast du einen Anspruch auf eine Provision.

Das HGB regelt zudem auch die Grundlagen der Provision, beispielsweise verweist § 87 darauf, dass du als Handelsvertreter Anspruch auf eine angemessene Provision für alle während des Vertragsverhältnisses abgeschlossenen Geschäfte hast, die auf deine Tätigkeit zurückzuführen sind. Diese Regelung steht durch das HGB fest im Arbeitsrecht und kann nicht durch Vereinbarungen ausgeschlossen werden.

Doch um einen Provisionsanspruch zu haben, musst du als Arbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis mit Provisionszusage haben. Das heißt, eventuelle Provisionen und anderen Leistungen müssen in deinem Arbeitsvertrag festgehalten werden. Zudem kann im Arbeitsvertrag die Provisionsvereinbarung befristet werden. Allerdings geht das laut Arbeitsrecht nur, wenn die Höhe der Provision nicht mehr als 15 Prozent deines Tarifgehalts ausmacht.

Auch wann die Provision ausgezahlt werden muss, ist im HGB festgelegt. Der genaue Zeitpunkt ist zwar zwischen dir und deinem Arbeitgeber auszuhandeln, die Zahlung ist aber spätestens am letzten Tag des folgenden Monats fällig.

! Tipp

Damit du sichergehen kannst, dass deine Provision auch mit dem Arbeitsrecht konform ist, solltest du deinen Arbeitsvertrag von einem Anwalt prüfen lassen, der sichergehen kann, dass alles mit dem Arbeitsrecht konform ist.

Kriege ich Provisionen, nachdem ich das Unternehmen verlassen habe?

Wusstest du, dass du auch einen Anspruch auf Provision hast, nachdem du dein Unternehmen verlassen hast? Auch dies hält das HBG fest – nämlich § 87 Abs. 3 im HGB. Damit der Anspruch rechtmäßig ist, müssen aber einige Voraussetzungen erfüllt werden, diese sind u. a.:

  • du warst für die Vermittlung und Einleitung des Geschäfts als Handelsvertreter verantwortlich
  • du hast die Transaktion so vorbereitet, dass ihr erfolgreicher Abschluss überwiegend auf deine Tätigkeit zurückzuführen ist
  • der Vertrag wurde auch wirklich abgeschlossen

Erfüllst du diese Voraussetzung, so gilt laut HGB dein Anspruch auf eine Provision, auch wenn du Arbeitgeber gewechselt hast.
 

Die Mindesthöhe der Provision

Zuletzt regelt das HGB auch die Mindesthöhe der Provision. Zwar wird der exakte Betrag im Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag festgehalten, doch dein Basisgehalt ohne Provision muss mindestens dem Mindestlohn entsprechen. Die Prämie ist lediglich das i-Tüpfelchen, das du zusätzlich zu deinem Gehalt kriegst. Dennoch musst du dich z. B. als Makler oder im Vertrieb nicht mit dem Mindestlohn abfinden. Das durchschnittliche Gehalt eines Vertrieblers liegt beispielsweise bei ganzen 51.745 Euro – hinzukommt eine Vertriebsprovision von 12 Prozent.

Muss ich die Provision versteuern?

Kurz gefasst: Ob du deine Provision versteuern musst oder nicht, hängt davon ab, ob du selbstständig arbeitest oder nicht. Denn arbeitest du selbstständig, so greift die Umsatzsteuer. Selbst eine einmalige Prämie musst du unter „Sonstige Bezüge“ angeben und versteuern und die Kosten dafür tragen. Für regelmäßige Provisionszahlungen gilt die Umsatzsteuerpflicht. Lediglich bei den Umsätzen von Versicherungsmaklern sind Provisionen steuerfrei und es kommen keine zusätzlichen Kosten auf dich zu.

Wenn du hingegen bei einem Arbeitgeber fest angestellt bist, zahlst du Lohnsteuer. Deine Provision wird zwar auf der Gehaltsabrechnung gesondert ausgewiesen, du musst aber, wie auf dein Basisgehalt auch, Steuern und Sozialabgaben zahlen. Die Abgaben werden aber automatisch von deinem Arbeitgeber abgerechnet.

! TIPP

Willst du dein Gehalt ausbessern, aber dein Job sieht keine Provision vor, solltest du dich nach Arbeitgebern umschauen, die finanzielle Sonderleistungen anbieten. Je nach Sonderleistung musst du nicht mal zusätzliche Steuern zahlen und sparst somit die zusätzlichen Kosten.

Diese Unternehmen bieten den Benefit Finanzielle Sonderleistungen:

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Vorteile und Nachteile einer Provision

Nachdem wir dir nun alle Informationen rund um die rechtliche und steuerliche Lage der Provision erklärt haben, geben wir dir abschließend nochmal einen Überblick über die Vor- und Nachteile der Provision. Anhand dieser kannst du entscheiden, ob ein Job mit Provisionen das richtige für dich ist oder nicht.

Vorteil Nachteil
Bist du in deinem Job besonders gut, so kannst du anhand der Provision überdurchschnittlich viel verdienen. Die Prämie wird nur im Erfolgsfall ausgezahlt – hast du einen schlechten Monat, so wird auch dein Gehalt geringer ausfallen.
Du wirst für deine harte Arbeit und deine Erfolge belohnt. Auf dir liegt ein sehr großer Druck, stets in deinem Job erfolgreich zu sein – sonst droht dir weniger Gehalt.
Dein Gehalt liegt in deiner Hand. Ist die Provision Teamabhängig, so wirst du ggf. für die schlechte Leistung anderer Teammitglieder bestraft.
Stimmen deine Umsätze über einen längeren Zeitraum nicht, kann dein Arbeitgeber dir kündigen.

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