BAföG: Voraussetzungen und Tipps zur Antragstellung
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) soll sicherstellen, dass sich Schüler, Auszubildende und Studierende eine Ausbildung leisten können, auch wenn sie selbst und ihre Eltern vielleicht nicht die finanziellen Mittel dafür haben. Das große Ziel ist dabei die Chancengleichheit in der Bildung. Die Abkürzung BAföG meint dabei aber umgangssprachlich nicht das Gesetz, sondern die monatlichen Zahlungen, die die Berechtigten unter bestimmten Voraussetzungen bekommen.
Die Förderung bekommst du in Form eines zinslosen Darlehens, das du nach Abschluss deines Studiums bzw. deiner Ausbildung maximal zur Hälfte zurückzahlen musst. Schüler-BAföG musst du hingegen überhaupt nicht zurückzahlen.
In diesem Artikel geben wir dir eine Übersicht über die Voraussetzungen für eine BAföG-Förderung und Antworten auf die meist gestellten Fragen zum Thema.
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Klar, einen BAföG-Antrag zu stellen, ist schon ein bisschen Arbeit, aber es lohnt sich. Schließlich erhältst du eine monatliche Förderung, von der du später maximal die Hälfte zurückzahlen musst.
BAföG-Voraussetzungen
Nicht alle Schüler, Auszubildenden oder Studierenden bekommen automatisch BAföG. Ob du Anspruch auf die Förderung hast und wenn ja, in welcher Höhe, hängt von folgenden Faktoren ab:
- deinem Alter,
- deinem Studium,
- deinem Einkommen,
- deinem angesparten Vermögen,
- dem Einkommen deiner Eltern und ggf. deines Partners sowie
- ob du Geschwister
- oder schon selbst Kinder hast.
BAföG-Höchstsatz
Als Höchstsatz bezeichnet man die maximale monatliche Förderung, den Schüler, Auszubildende oder Studierende erhalten können. Seit dem Wintersemester 2024/25 beträgt der BAföG-Höchstsatz für Studierende laut Gesetz 992 Euro. Für Schüler, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, ist er mit 666 Euro etwas geringer.
Der BAföG-Höchstsatz setzt sich zusammen aus:
- Grundbedarf
- Wohnungspauschale (Bedarf für deine Unterkunft)
- Zuschlag zur Krankenversicherung
- Zuschlag zur Pflegeversicherung
Folgende Tabellen geben dir eine Übersicht über die aktuellen BAföG-Höchstsätze für Studierende und Schüler.
BAföG-Höchstsatz für Studierende ab WS 2024/25
Kategorie | Bei den Eltern wohnend | Nicht bei den Eltern wohnend |
---|---|---|
Grundbedarf | 475 € | 475 € |
Wohnpauschale | 59 € | 380 € |
Höchstsatz ohne KV/PV | 534 € | 855 € |
Krankenversicherungszuschlag | 102 € | 102 € |
Pflegeversicherungszuschlag | 35 € | 35 € |
BAföG-Höchstsatz mit KV/PV | 671 € | 992 € |
Quelle: bafög.de
Den Zuschlag für Krankenversicherung (KV) und Pflegeversicherung (PV) bekommst du nur, wenn du selbst beitragspflichtig versichert bist. In den meisten Fällen sind Studierende aber noch familienversichert.
BAföG-Höchstsatz für Schüler 2025
Kategorie | Bei den Eltern wohnend | Nicht bei den Eltern wohnend |
---|---|---|
Grundbedarf | 475 € | 475 € |
Wohnpauschale | 59 € | 380 € |
Höchstsatz ohne KV/PV | 534 € | 855 € |
Krankenversicherungszuschlag | 94 € | 94 € |
Pflegeversicherungszuschlag | 28 € | 28 € |
BAföG-Höchstsatz mit KV/PV | 656 € | 977 € |
Quelle: bafög.de
1. Voraussetzung: Alter
Um BAföG zu bekommen, darfst du zu Beginn deines Ausbildungsabschnitts – damit ist z. B. auch dein Bachelor-Studium gemeint – nicht älter als 30 Jahre sein. Beginnst du dein Master-Studium, darfst du maximal 35 Jahre alt sein, um noch gefördert zu werden. Eine Ausnahme der Altersregelung besteht nur dann, wenn die Pflege von Angehörigen oder die Betreuung von Kindern sowie der Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung über den zweiten Bildungsweg deinen Studienbeginn verzögert hat.
Auch Personen ohne die deutsche Staatsangehörigkeit gelten unter bestimmten Voraussetzungen als BAföG-förderberechtigt, nämlich wenn sie eine Bleibeperspektive in Deutschland haben und gesellschaftlich integriert sind. Das gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für Geflüchtete.
2. Voraussetzung: Studiengang & Leistungsnachweis
Um im Studium Anspruch auf BAföG zu haben, musst du:
- in Vollzeit studieren (Uni, FH, PH etc.) und
- für einen grundständigen Studiengang (Bachelor) eingeschrieben sein.
- Auch ein Master-Studium, was auf deinen Bachelor-Abschluss aufbaut (konsekutiver Master), wird gefördert.
Schüler-BAföG ist von verschiedenen Faktoren abhängig, hier solltest du dich im Detail informieren.
Studienfachwechsel
Wechselst du dein Studienfach, wird dein neues Studium innerhalb der Regelstudienzeit weiter gefördert, wenn:
- du aus einem wichtigen Grund, z. B. einem ernsthaften Neigungswandel, dein Studium gewechselt hast und
- der Wechsel bis spätestens zum vierten Fachsemester erfolgt, oder
- du aus einem unabweisbaren Grund wechseln musstest, z. B. wegen Krankheit oder einer Behinderung.
Wechselst du deinen Studiengang nach dem vierten Fachsemester, werden dir alle vorherigen Semester mit angerechnet und dir wird insgesamt nur für die Regelstudienzeit (von beispielsweise sechs Semestern im Bachelor-Studium) BAföG gezahlt.
Leistungsnachweis
Ziel der Ausbildungsförderung ist natürlich, dass du mit Hilfe der finanziellen Unterstützung das angestrebte Ausbildungsziel erreichst – das Geld bekommst du ja nicht fürs Feiern und Faulenzen. Deshalb musst du nach der Zwischenprüfung oder deinem vierten Fachsemester in deinem Studium beim Amt für Ausbildungsförderung einen Leistungsnachweis vorlegen, um weiterhin BAföG zu bekommen. In der Regel geht es hier aber nicht um deine Noten, sondern darum, dass du in deinem Studium bereits eine gewissen Anzahl an Credits, ECTS-Punkten o. ä. erreicht hast.
Nach dem vierten Semester wäre übrigens auch ein guter Zeitpunkt, dir Gedanken über deine berufliche Zukunft zu machen. Weißt du schon, was du nach dem Studium machen willst? Falls nicht, hilft dir unser Karriere-Check weiter.
3. Voraussetzung: Dein Einkommen und Vermögen
Wie oben schon erwähnt, hängt die Höhe deines BAföGs zum großen Teil davon ab, ob und wie viel du dir neben deinem Studium dazu verdienst und wie viel Geld du auf dem Konto hast. Dabei verringert sich dein BAföG-Anspruch, wenn
- dein Einkommen im Bewilligungszeitraum 6.672 Euro (12 Mal 556 Euro monatlich) übersteigt und
- dein Vermögen (z. B. Angespartes auf dem Sparbuch) größer ist als 15.000 Euro (für alle über 30 sogar 45.000 Euro) ist.
Der Bewilligungszeitraum fürs BAföG meint üblicherweise 12 Monate bzw. zwei Semester und beginnt und endet in der Regel mit dem Schuljahr und nicht mit dem Kalenderjahr.
Bist du im Studium verheiratet oder lebst in einer Lebenspartnerschaft, erhöht sich dein Freibetrag des Vermögens um weitere 2.300 Euro – das gleiche gilt für jedes Kind.
4. Voraussetzung: Einkommen Eltern und Ehegatten/Lebenspartner
Auch was deine Eltern oder, falls du verheiratet bist, dein Ehepartner verdienen, spielt eine Rolle für die Höhe deines BAföG-Anspruchs. Deshalb musst du für die Berechnung deines BAföG-Satzes den Einkommenssteuerbescheid deiner Eltern vorlegen. Grundlage ist immer der Bescheid des vorletzten Kalenderjahres. Pauschal gelten dafür seit August 2022 folgende Freibeträge: Für verheiratete Eltern 2.415 Euro, für alleinstehende Elternteile 1.605 Euro monatlich. Das klingt recht wenig, aber Einfluss auf die Höhe vom BAföG haben z. B. auch Werbungskosten, Sozialpauschale, Riester-Rente und, ob du noch unterhaltspflichtige Geschwister hast. Verdienen deine Eltern mehr, bekommst du vielleicht trotzdem BAföG, aber halt nicht den Höchstsatz (Quelle: bafög.de).
Dein Kindergeld zählt übrigens laut Gesetz nicht zu deinem oder dem Einkommen deiner Eltern hinzu.
Ebenso entscheidend ist, ob deine Eltern verheiratet sind und, ob du Geschwister hast, die sich beispielsweise auch in einer Ausbildung befinden und finanzielle Unterstützung bekommen. Auch das muss im Antrag nachgewiesen werden.
Für den Ausnahmefall, dass deine Eltern die Angaben über ihr Einkommen verweigern und dir auch keinen Unterhalt in Höhe des pauschal errechneten Betrags zahlen, kannst du beim Amt für Ausbildungsförderung auch Vorausleistungen beanspruchen. Dann bekommst du BAföG in der Höhe, die du ohne Anrechnung des Einkommens deiner Eltern bekommen würdest, und kannst laut Gesetz sogar deine Eltern vor dem Familiengericht auf Unterhalt verklagen.
Es gibt auch einen Sonderfall: elternunabhängiges BAföG. Das kannst du z. B. beantragen, wenn du vor deinem Studium schon fünf Jahre erwerbstätig warst, deine allgemeine Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg erwerben möchtest oder du Vollwaise bist.
Sonderzuschläge
Kinderbetreuungszuschlag
Hast du im Studium bereits eigene Kinder, die zum Zeitpunkt des BAföG-Bewilligungszeitraums jünger als 14 Jahre sind, erhältst du pro Kind 160 Euro Kinderbetreuungszuschlag pro Monat. Dieser muss übrigens nicht zurückgezahlt werden.
Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung
Wie oben bereits erwähnt, kannst du auch Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung bekommen – unter der Bedingung, dass du eigene Versicherungsbeträge zahlst. In der Regel bist du im Studium allerdings noch bei deinen Eltern familienversichert, dann entfällt der Zuschlag. Zahlst du aber selbst für deine Versicherung, erhältst du monatlich 102 Euro für deine Krankenversicherung und 35 Euro für deine Pflegeversicherung zu deinem BAföG-Grundbedarf dazu. Bist du älter als 30 Jahre, bekommst du sogar noch etwas mehr.
Besondere BAföG-Arten
Schüler-BAföG
Wie du inzwischen sicher mitbekommen hast, können auch Schüler und Auszubildende BAföG erhalten, wenn sie für ihre weiterführende Ausbildung eine Schule besuchen. Der BAföG-Höchstsatz für Schüler ist abhängig von der Schulart und davon, ob du noch bei deinen Eltern wohnst oder nicht.
Wenn du eine der folgenden Schulen besuchst, hast du Anspruch auf Schüler-BAföG:
- Fachschulen und Berufsfachschulen (ohne Ziel eines berufsqualifizierenden Abschlusses)
- Fachoberschule (ohne Voraussetzung einer vorherigen Berufsausbildung)
- Klasse für die berufliche Ausbildung
- Ab der 10. Klasse: Gymnasium, Realschule, Gesamtschule, Hauptschule, Integrierte Gesamtschule
- Akademie und Höhere Fachschule
- Berufsaufbauschule und FOS (mit Voraussetzung einer abgeschlossenen Berufsausbildung)
- Fachschulen und Berufsfachschulen (mit Ziel eines berufsqualifizierenden Abschlusses)
- Abendgymnasium
- (Staatliches) Kolleg
- Abendhauptschule und Abendrealschule
Auslands-BAföG
Wenn du schon im Inland Anspruch auf BAföG hast und nun aber z. B. ein Semester im Ausland studieren willst, bekommst du höchstwahrscheinlich auch dort BAföG. Falls du im Studium in Deutschland kein BAföG bekommst, beispielsweise weil deine Eltern zu viel verdienen, kannst du trotzdem noch einmal versuchen, es fürs Auslandssemester zu betragen – die Freigrenzen sind hier nämlich deutlich höher.
Folgende Voraussetzungen musst du fürs Auslands-BAföG erfüllen:
- Dein ständiger Wohnsitz muss sich in Deutschland befinden.
- Die Ausbildungsstätte, an der du im Ausland studieren willst, muss einer Hochschule, Höheren Fachschule oder Akademie im Inland gleichwertig sein.
- Du musst mindestens sechs Monate oder ein Fachsemester im Ausland studieren.
Aufstiegs-BAföG
Des Weiteren gibt es das Aufstiegs-BAföG (früher: Meister-BAföG), mit dem die berufliche Aufstiegsfortbildung von Handwerkern und anderen Fachkräften unterstützt werden soll. Wichtig dabei ist, dass das angestrebte Ziel höherwertiger sein muss als ein Abschluss auf dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- oder Gehilfenprüfung. Das ist zum Beispiel beim Meister, Industriemeister, staatlich geprüften Techniker, Fachwirt oder auch IT-Projektleiter der Fall.
Achte deshalb schon bei der Wahl deines Arbeitgebers darauf, dass er dich in Sachen Weiterbildung unterstützt.
Das Aufstiegs-BAföG ist übrigens nicht im Bundesausbildungsförderungsgesetz geregelt, sondern im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG).
BAföG-Antrag: Wann und wo muss ich ihn stellen?
Den Antrag auf BAföG musst du beim Amt für Ausbildungsförderung (Studierendenwerk) am Standort deiner Hochschule stellen. Dort erhältst du die benötigten Antragsformulare. Alternativ kannst du deine Förderung über BAföG Digital auch online beantragen.
Du musst wissen, dass das Geld erst ab dem Monat der Antragstellung ausgezahlt wird und nicht für die Monate davor – auch wenn du da beispielsweise schon studiert hast. Stelle deinen BAföG-Antrag also rechtzeitig. Es kann auch passieren, dass du den Antrag zwar im Oktober stellst, aber die Bearbeitungsdauer aufgrund der Vielzahl der Anträge etwas länger ausfällt, sodass du deine erste Zahlung erst im Dezember erhältst. In diesem Fall winkt dir eine Rückzahlung für Oktober und November, da du den Antrag zu diesem Zeitpunkt ja schon gestellt hast.
Falls du auf die Schnelle nicht alle nötigen Antragsformulare ausgefüllt bekommst, kannst du zunächst auch einen formlosen BAföG-Antrag einreichen. Darin erklärst du, dass du BAföG beantragst und den vollständig ausgefüllten Antrag inklusive aller notwendigen Unterlagen schnellstmöglich nachreichst. Fürs Nachreichen gibt es dann allerdings strenge Fristen, die du nicht verpassen solltest!
Wie lange bekomme ich BAföG?
Die Förderungshöchstdauer, also die maximale Dauer für deine BAföG-Ansprüche, richtet sich nach deiner in der Studien- oder Prüfungsordnung festgeschriebenen Regelstudienzeit. In der Regel sind das sechs Fachsemester für ein Bachelor-Studium und vier für ein Master-Studium. Nur innerhalb dieser Zeit bekommst du BAföG, danach nicht mehr.
Ausnahmeregelung
Die Ausnahmeregelung tritt dann in Kraft, wenn sich dein Studium z. B. wegen einer Krankheit, Behinderung, der Pflege von Angehörigen oder der Erziehung eines Kindes verzögert. Dann hast du unter bestimmten Umständen auch nach Ende der Regelstudienzeit Anspruch auf BAföG.
Was, wenn ich kein BAföG bekomme?
Steht auf deinem BAföG-Bescheid, dass du keinen Förderungsanspruch hast, kannst du innerhalb von 30 Tagen schriftlich Widerspruch einlegen, damit dein BAföG-Antrag erneut geprüft und du vielleicht doch gefördert wirst. Bei Fragen kannst du dich auch an den zuständigen Sachbearbeiter im Amt für Ausbildungsförderung wenden. Bekommst du nach dem Widerspruch dann erneut einen negativen Bescheid, wäre der nächste Schritt, deinen BAföG-Anspruch einzuklagen. Das solltest du nicht ohne juristische Unterstützung tun.
Und nun, war das Ausfüllen der Antragsformulare umsonst? Nein, denn wenn du keinen Anspruch auf BAföG hast und dir das schriftlich bestätigt wurde, kannst du:
- Wohngeld beantragen – das musst du übrigens gar nicht zurückzahlen – und
- dich ggf. trotzdem vom Rundfunkbeitrag (GEZ) befreien lassen.
Alternativ zum BAföG kannst du dich natürlich auch um andere Arten der finanziellen Unterstützung fürs Studium kümmern. Recherchier doch zum Beispiel mal, ob du dich auf ein Stipendium bewerben könntest oder ob ein Studienkredit für dich in Frage käme. Und zusätzlich kannst du dir ja mit einem Nebenjob noch ein paar Euro dazu verdienen.
Da die Förderungsbeträge kontinuierlich erhöht und der Kreis der förderungsberechtigten Personen ständig erweitert wird, lohnt es sich, den BAföG-Antrag jedes Jahr erneut zu stellen. Vielleicht hast du ja später im Studium Glück.
Zusammenfassung: Die wichtigsten Fragen zum BAföG
Zum Schluss haben wir noch einmal die wichtigsten Fragen zum BAföG für dich zusammengefasst.
1. Wann hat man Anspruch auf BAföG?
Generell können deutsche Studierende und Praktikanten (aber unter bestimmten Voraussetzungen auch Schüler und ausländische Studierende) BAföG beantragen.Um BAföG im Bachelor zu beantragen, liegt die Altersgrenze für die Antragstellung bei 30 Jahren, im Master bei 35 Jahren. Außerdem musst du in Vollzeit studieren. Hinzu kommen bestimmte Freibeträge für das Einkommen deiner Eltern, dein eigenes Einkommen sowie dein Vermögen, die nicht überschritten werden dürfen, damit du finanziell gefördert wirst. Bei Fragen zum BAföG wendest du dich am besten ans BAföG-Amt deiner Uni bzw. Hochschule.
2. Wie viel Geld bekommt man beim BAföG?
Wie viel BAföG du monatlich bekommst, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der Höchstsatz für Studierende liegt seit dem Wintersemester 2024/25 bei 992 Euro. Den Höchstsatz bekommst du aber nur, wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst, nicht mehr familienversichert bist und keinen der Freibeträge überschreitest.
3. Welche Rolle spielt das Einkommen meiner Eltern beim BAföG?
Um BAföG zu beantragen, musst du dem Amt für Ausbildungsförderung das Einkommen deiner Eltern offen legen. Mit deinem BAföG-Antrag reichst du deshalb ihren Steuerbescheid vom vorletzten Kalenderjahr ein. Und wenn deine Eltern zu viel verdienen sollten, heißt das noch lange nicht, dass du gar kein BAföG bekommst, sondern vielleicht einfach nur nicht den Höchstsatz.
4. Wie viel vom BAföG muss man zurückzahlen?
BAföG ist ein zinsfreies Darlehen, von dem du maximal die Hälfte zurückzahlen musst. Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach der Förderungshöchstdauer und beträgt aktuell 390 Euro pro Quartal. Allerdings ist die Rückzahlung in den meisten Fällen auf 10.010 Euro begrenzt. Wenn du dann sogar alles auf einmal zurückzahlst, kannst du noch einmal ca. ein Drittel sparen.
5. Wie lange bekommt man BAföG?
Grundsätzlich bekommen Studierende nur während der Regelstudienzeit BAföG. Das sind im Bachelor meist sechs und im Master vier Semester. Es gibt allerdings auch einige Ausnahmen, in denen du darüber hinaus noch BAföG bekommen kannst – zum Beispiel, wenn du im Studium Angehörige gepflegt oder Kinder betreut hast.
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6. Hat Kindergeld Einfluss auf BAföG?
Nein. Da das Kindergeld laut Gesetz zweckgebunden ist, hat es keinen Einfluss aufs BAföG. Das gleiche gilt für das Kindergeld deiner Geschwister.