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Bezirksregierung Arnsberg

Bauingenieur (M/W/D)

Recklinghausen
  • Neu
  • Veröffentlicht am 11.12.2024
  • Festanstellung
  • Homeoffice möglich

Bauingenieur (m/w/d)Die Bezirksregierung Arnsberg ist die Vertretung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Regierungsbezirk Arnsberg. Mit mehr als Beschäftigten an verschiedenen Standorten nehmen wir vielfältige Fachaufgaben in den Bereichen Gesundheit und Sozialwesen, Regionale Entwicklung und Wirtschaft, Bildung, Umwelt und Arbeitsschutz sowie Bergbau und Energie wahr. Wir verstehen uns als verantwortungsvolle Dienstleister/innen, die staatliche, kommunale sowie verbandliche Interessen zusammenführen. Im Mittelpunkt unseres Handelns stehen die nachhaltige Weiterentwicklung von Südwestfalen und dem östlichen Ruhrgebiet sowie die Lebensqualität der auf Quadratkilometern lebenden 3,5 Millionen Menschen.Sie wollen einen aufregenden Beruf mit vielfältigen Einsatzmöglichkeiten? Dann werden auch Sie Teil unseres Teams!Die Bezirksregierung Arnsberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Dezernat 33 am Dienstort Siegen einenBauingenieur (m/w/d)(Entgeltgruppe 11 bzw. 12 TV-L)Die ausgeschriebene Stelle ist unbefristet.Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung erfolgt, je nach Vorliegen der fachlichen Voraussetzungen und einschlägiger Berufserfahrung, von der Entgeltgruppe 11 bis zur Entgeltgruppe 12 TV-L. Bewerber/innen, die bereits in der EG 12 der EntgeltO bei einem öffentlichen Arbeitgeber eingruppiert sind, können mit dieser Entgeltgruppe übernommen werden. Das Dezernat 33 ist zuständig für die Bearbeitung von ländlichen Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG).Ihre Aufgaben Mitwirkung bei der Planung von Wegen, Gewässern einschließlich Kreuzungsbauwerke, landschaftsgestaltender Anlagen sowie von Dorfentwicklungsmaßnahmen Erarbeitung von technischen Entwürfen und Ermittlung der Kosten der gemeinschaftlichen Anlagen gem. § 41 FlurbG Rechts- und Fachaufsicht über die Teilnehmergemeinschaften und Ingenieurbüros im Bereich des Wege-, Gewässer- und Landschaftsbaus, insbesondere bei Ausschreibung, Vergabe, Überwachung und Abnahme von gemeinschaftlichen Anlagen in der Flurbereinigung Bauaufsicht bei der Ausführung gemeinschaftlicher Anlagen in der Flurbereinigung und tiefbautechnischen Maßnahmen der Dorfentwicklung Technischer Prüfdienst bei Fördermaßnahmen, die aufgrund der aktuellen ELER-Verordnung gefördert werden (z. B. LEADER, Wirtschaftswege) Baufachliche Stellungnahmen z. B. bei Fördermaßnahmen für den Wirtschaftswegebau Mitwirkung bei der Bearbeitung von Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange Ihr fachliches ProfilBewerberinnen und Bewerber müssen über folgende Voraussetzung verfügen: Abgeschlossenes Fachhochschul- oder Hochschulstudium (Diplom (FH) oder Bachelor) im Studiengang des Bauingenieurwesens in der Fachrichtung Verkehrswesen, Baubetrieb oder in einem vergleichbaren Studiengang bzw. einer vergleichbaren Fachrichtung Wünschenswert wären darüber hinaus: einschlägige Berufserfahrung vorzugsweise in der öffentlichen Verwaltung bestandene Laufbahnprüfung für den gehobenen bautechnischen Dienst im Land Nordrhein-Westfalen ist von Vorteil sicherer Umgang mit fachspezifischen gesetzlichen Vorschriften, Richtlinien und Normen (RLW, VOB/VOL, HOAI, LHO, DIN-Normen etc.) gute Kenntnisse von MS-Office, AVA-Software und CAD-Programmen Ihr persönliches Profil Überzeugungskraft und Verhandlungsgeschick im Umgang mit Ingenieurbüros, Maßnahmenträgern, beteiligten Eigentümer/innen und Pächter/innen Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung Teamfähigkeit gute Organisationsfähigkeit und hohe Motivation Aufgeschlossenheit und Bereitschaft zur Tätigkeit im gesamten Aufgabenfeld des Dezernates „Ländliche Entwicklung, Bodenordnung“ Die Tätigkeit setzt die Bereitschaft zur Reisetätigkeit in Form von tageweisen Dienstreisen voraus. Sie erfordert auch dienstliche Tätigkeiten außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit. Ein Führerschein der Klasse B bzw. Fahrdienst durch eine Arbeitsassistenz im Sinne des SGB IX ist erforderlich.Wir bieten Ihnen Spannende Themen! 1 Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf! Sie können Privates und Berufliches durch flexible Arbeitszeitmodelle und Home-Office in ein ausgewogenes und gesundes Gleichgewicht bringen. Familienfreundlichkeit! Sie erfahren in unterschiedlichen Lebenssituationen Unterstützung – FAMILIE wird hier großgeschrieben, dafür sind wir zertifiziert! Individuelle Entwicklung! Sie profitieren von einem umfangreichen Fortbildungsangebot mit jährlich über Seminaren u. a. in der Fortbildungsakademie des Landes NRW. Gesundes Arbeiten! Sie fördern Ihre Gesundheit durch die attraktiven Angebote unseres betrieblichen G...

Standort

Bezirksregierung Arnsberg, Recklinghausen