Hochbautechniker/in (m/w/d) oder eine/n Meister/in im Hochbau (m/w/d)
- Veröffentlicht am 20.12.2024
- Festanstellung
- Vollzeit/Teilzeit
Das Amt Nordsee-Treene sucht zum 01.11.2024 für den Einsatzort Mildstedt unbefristet eine/n Hochbautechniker/in (m/w/d) oder eine/n Meister/in im Hochbau (m/w/d) für den Fachbereich Bauen und Liegenschaften
Ihr Aufgabengebiet umfasst alle anfallenden Tätigkeiten im Hochbau, insbesondere
a. Planung, Ausschreibung und Vergabe,
b. Abschluss von Verträgen gem. HOAI,
c. Bauüberwachung,
d. Beratung der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen,
e. Bearbeitung von Stellungnahmen bei Bauanträgen,
f. Mitwirkung bei Förderanträgen.
Ihr Aufgabengebiet
umfasst alle anfallenden Tätigkeiten im Hochbau, insbesondere
a. Planung, Ausschreibung und Vergabe,
b. Abschluss von Verträgen gem. HOAI,
c. Bauüberwachung,
d. Beratung der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen,
e. Bearbeitung von Stellungnahmen bei Bauanträgen,
f. Mitwirkung bei Förderanträgen.
Ihr Profil:
• Sie sind staatlich geprüfte/r Bautechniker/in in der Fachrichtung Hochbau oder Sie verfügen über eine abgeschlossene Meisterausbildung (Fachrichtung Hochbau)
• Sie haben Spaß daran in einem jungen und motivierten Team zu arbeiten
• Sie arbeiten gerne am Schreibtisch und koordinieren auf der Baustelle
• Sie haben Erfahrung im Umgang mit den üblichen MS-Office- und Ausschreibungsprogrammen
• Sie können sich durchsetzen und stehen für die Interessen der Gemeinden ein
• Sie sind im Besitz der Führerscheinklasse B
• Sie haben kein Problem damit gelegentlich Termine in den Abendstunden wahrzunehmen
Wünschenswert wären:
• Verwaltungserfahrung, möglichst im kommunalen Bereich
• Gute Kenntnisse im Vergabe – und Vertragsrecht sowie der HOAI
• Einschlägige berufliche Erfahrungen in den genannten Aufgabenbereichen
• sehr gute Deutschkenntnisse
Wir bieten:
• Eine interessante, verantwortungsvolle und selbstständige Tätigkeit in Voll- oder Teilzeit
• Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet
• Eine Vergütung nach TVöD Entgeltgruppe 9b/9c in Abhängigkeit der persönlichen Voraussetzungen
• Betriebliche Altersvorsorge über die VBL und AG-Anteil zur vermögenswirksamen Leistung und darüber hinaus die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung, die vom Arbeitgeber großzügig bezuschusst wird
• Gleitende Arbeitszeit und die Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes, z. B. jährliches Leistungsentgelt als zusätzlicher leistungsbezogener Bestandteil zum Gehalt und Jahressonderzahlung nach TVöD
• Ein attraktives Angebot zum E-Bike Leasing
• Vielfältige Weiter- und Fortbildungsangebote
• Diverse Aspekte im Bereich Gesundheitsmanagement
Kontakt:
Personalrechtliche Fragen beantwortet gerne Herr Kjer, Tel.: 04841/992-339
oder per E-Mail: f.kjer@amt-nordsee-treene.de
Fachliche Fragen beantwortet gerne Frau Jessen-Witt, stellv. Leiterin Fachbereich Bauen- und Liegenschaften des Amtes Nordsee-Treene, Tel.: 04841/992-312
oder per E-Mail: m.jessen-witt@amt-nordsee-treene.de
Sie haben Interesse an dieser abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Tätigkeit?
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen, die Sie uns bitte bis zum 08.09.2024 über unser Onlineformular im Stellenportal (https://www.amt-nordsee-treene.de/) zukommen lassen. Anhänge können Sie dort ebenfalls beifügen. Wir weisen darauf hin, dass ausschließlich Bewerbungen, die über unser Online Formular eingehen, akzeptiert werden können.
Amt Nordsee-Treene
Personalabteilung
Schulweg 19
25866 Mildstedt
Hinweise:
Die Vorgaben des Schwerbehindertengesetzes, des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (GstG) werden berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass die eingereichten Unterlagen aus Kostengründen nicht zurückgeschickt werden. Sollten Sie eine Rücksendung Ihrer eingereichten Unterlagen wün-schen, legen Sie Ihrer Bewerbung bitte einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag bei. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. Reisekosten zu Vorstellungs- / Auswahlgesprächen nicht erstattet werden.