Tandem-Professur Angewandte Informatik (W1)
- Neu
- Veröffentlicht am 24.12.2024
- Festanstellung
An der Hochschule Fulda studieren ca. 9.000 Studierende in rund 60 Bachelor- und Master-Studiengängen. In den 8 Fachbereichen lehren und forschen mehr als 170 Professor*innen, rund die Hälfte davon sind Frauen. Die Hochschule Fulda zählt zu den forschungsstärksten Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Deutschland und besitzt das eigenständige Promotionsrecht. Insgesamt sind an der Hochschule Fulda ca. 850 Personen beschäftigt. Die Hochschule Fulda legt großen Wert auf eine qualitativ hochwertige Lehre und eine intensive Betreuung der Studierenden. Sie pflegt intensive Kontakte zu Partnereinrichtungen aus der Region und ist gleichzeitig stark international ausgerichtet. Die Internationalisierungsstrategie der Hochschule wird zusätzlich durch die Mitgliedschaft in der europäischen Hochschulallianz E³UDRES² verstärkt. Die Hochschule Fulda bietet hervorragende Lern- und Arbeitsbedingungen auf einem attraktiven, modernen und zusammenhängenden Hochschulcampus und trägt das Prädikat „Gleichstellungsstarke Hochschule“.
An der Hochschule Fulda besetzen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Fachbereich Angewandte Informatik eine
Tandem-Professur „angewandte Informatik“ (W1)
Die Tandem-Professur gem. § 71 HessHG wird für bis zu 4 Jahre befristet im Umfang jeweils einer halben Stelle (50 %) an der Hochschule Fulda sowie bei einer Praxispartner*in besetzt. Der Umfang der Lehrverpflichtung beträgt gemäß der LVVO 8 SWS. Die Ausschreibung richtet sich daher ausschließlich an Nachwuchswissenschaftler*innen, bei denen die Einstellungsvoraussetzungen des § 68 Abs. 2, 2. HS HessHG noch nicht vorliegen. Die fehlende dreijährige außerhochschulische Berufspraxis wird im Rahmen der Tandem-Professur erworben. Es handelt sich je nach Schwerpunkt um zu erwerbende Kenntnisse und praktische Erfahrungen in Konzeption, Umsetzung und Test sowie Evaluation von User Interfaces ODER der praxisnahen Entwicklung und Umsetzung von Softwarelösungen. Nach Erlangung der Voraussetzungen sowie erfolgreicher Evaluation und bei Vorliegen der allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen im Zeitpunkt der Übertragung ist beabsichtigt, die Tandem-Professur in eine reguläre Vollzeit-Professur (W2) zu überführen. Die Evaluation umfasst die gesamte erbrachte Leistung; die Lehre an der Hochschule sowie die geleistete Arbeit bei der Praxispartner*in.
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