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Abfindung: Was steht mir bei einer Kündigung zu?

Abfindung: Was steht mir bei einer Kündigung zu?

Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer. Du kannst sie als eine Art Entschädigung sehen, dass dein Arbeitsverhältnis beendet wurde und du deshalb keinen weiteren Lohn beziehst. Viele denken, sie hätten ein Recht auf eine Abfindung, sobald ihnen gekündigt wird. Doch das ist falsch: Laut Arbeitsrecht hast du als Arbeitnehmer:in* nicht pauschal Anspruch auf eine Abfindung. Es gibt allerdings viele Fälle, in denen es für Arbeitgeber eben doch sinnvoll ist, dir eine Abfindung zu zahlen.

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Wann muss der Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?

Wie eben schon geschrieben, haben Arbeitnehmer laut Arbeitsrecht bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses nicht pauschal Anspruch auf eine Abfindung. Trotzdem werden Abfindungen häufig gezahlt, damit Unternehmen das Risiko eines Gerichtsverfahrens minimieren können. 

Es gibt allerdings auch Ausnahmen, in denen du laut Arbeitsrecht die Zahlung einer Abfindung beanspruchen kannst. In Deutschland müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, zum Beispiel: 

  • Es sind Ab­fin­dungs­re­ge­lun­gen in einem So­zi­alplan, Ta­rif­vertrag, Geschäftsführer­vertrag oder Ein­zel­ar­beits­vertrag festgeschrieben. 
  • Es gibt eine ver­trag­li­che Ver­ein­ba­rung, die von dir als Arbeitnehmer und deinem Arbeitgeber freiwillig bei Be­en­di­gung des Ar­beits­verhält­nis­ses getroffen wurden (zum Beispiel ei­nen Auf­he­bungs­ver­trag). 
  • Mitarbeiter, die aus dem Unternehmen ausscheiden, bekommen generell eine Abfindung, weshalb du dich auf das Gewohnheitsrecht stützen kannst. 
  • Dein Arbeitgeber bietet dir laut Kündi­gungs­schutz­ge­setz (KSchG) eine Abfindung an. 
  • Dein Arbeitgeber hat sich vertragswidrig verhalten, woraufhin du als Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung ausgesprochen hast. 

Kündigungsschutzgesetz 

Laut Arbeitsrecht gilt: Bist du seit mindestens sechs Monaten bei deinem Arbeitgeber angestellt, unterliegt dein Arbeitsverhältnis dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Grundlage hierfür ist, dass das Unternehmen mindestens zehn Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigt.

Abfindung bei einer Kündigung

Will dein Arbeitgeber die Beendigung deines Arbeitsverhältnisses erzwingen, muss er seine Entscheidung laut Arbeitsrecht auf einen Kündigungsgrund stützen. Im Allgemeinen unterscheidet man zwischen drei Gründen der ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber:

  1. Verhaltensbedingte Kündigung Wenn du als Arbeitnehmer deinen Pflichten entweder vorsätzlich oder fahrlässig nicht ausreichend erfüllst, zum Beispiel durch Arbeitsverweigerung, Alkohol- und Drogenmissbrauch, Beleidigungen oder Vortäuschung eines Krankheitsfalls. 

  2. Personenbedingte Kündigung Wenn dir Eigenschaften oder Voraussetzung für die Ausübung deines Jobs fehlen, zum Beispiel durch Krankheit (Langzeiterkrankung oder häufiges kurzzeitiges Fehlen), fehlende Arbeitserlaubnis, Straftaten oder fehlende fachliche Eignung. 

  3. Betriebsbedingte Kündigung Wenn dein Arbeitsverhältnis aufgrund betrieblicher Erfordernisse beendet wird, zum Beispiel wegen wirtschaftlicher Entwicklungen oder unternehmensinterner Umstrukturierungen.

Du siehst: Die betriebsbedingte Kündigung ist die einzige Kündigung, bei der die Gründe vom Arbeitgeber ausgehen.

! Aha

Im Falle einer betriebsbedingten Beendigung deines Arbeitsverhältnisses hast du laut Kündigungsschutzgesetz einen Anspruch auf eine Abfindung.

Kündigungsschutzklage  

Gibt es deiner Meinung nach keinen triftigen Grund für deine Kündigung, kannst du auch mit einer Kündigungsschutzklage gerichtlich dagegen vorgehen. Aber Achtung: Musst du aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung das Unternehmen verlassen und möchtest deinen Anspruch auf eine Abfindung geltend machen, darfst du laut Arbeitsrecht keine Klage gegen die Kündigung einreichen. Das ergibt Sinn, wenn man bedenkt, dass die Abfindung ja auch dazu dienen soll, eine Auseinandersetzung vor Gericht zu vermeiden. Bei einer betriebsbedingten Kündigung musst du dich als Arbeitnehmer nach § 1a KSchG also entscheiden: Kündigungsschutzklage oder gesetzliche Abfindung?

Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen dir als Arbeitnehmer und deinem Arbeitgeber, um das Arbeitsverhältnis zu beenden.Manchmal wird hierbei auch von Auflösungsvertrag oder Aufhebungsvereinbarung gesprochen. Meist wird der Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber angeboten, um eine Kündigung zu umgehen – dafür müsste nämlich laut Arbeitsrecht einer der oben genannten Kündigungsgründe vorliegen. Allerdings gilt: Niemand kann dich als Arbeitnehmer zwingen, den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben.  

Was muss in einem Aufhebungsvertrag stehen?  

Trennt sich dein Arbeitgeber mit einem Aufhebungsvertrag von dir, bietet er dir oft auch eine Abfindung an. Die Höhe der Abfindung und weitere Abmachungen werden im Aufhebungsvertrag festgehalten. Darin sollte u. a. stehen: 

  • Wann die Abfindung gezahlt wird 
  • Wann die Auszahlung erfolgt 
  • Ob du bis zur Beendigung des Arbeitsvertrags freigestellt wirst 
  • Wie viel Resturlaub du noch hast 
  • Wie viele Überstunden du noch hast 
  • Ob du ein Arbeitszeugnis bekommst 
  • Ob und wie du dich zur Geheimhaltung unternehmensinterner Informationen verpflichtest 
  • Wie die Rückgabe von Arbeitsmitteln, Schlüsseln, Firmenwagen etc. erfolgt

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! Beachte

Mit der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags verlierst du als Arbeitnehmer auch einige Rechte, die du bei einer Kündigung gehabt hättest. Bedenke das und hole dir ggf. vor der Entscheidung in Sachen Arbeitsrecht noch einen Rat vom Anwalt ein.

Höhe der Abfindung

Die Idee hinter einer Abfindung ist ja der finanzielle Ausgleich für die Einbußen, die du durch den Verlust deines Arbeitsplatzes erleidest. Das ist allerdings Verhandlungssache zwischen dir als Arbeitnehmer und deinem Arbeitgeber – du hast keinen pauschalen Anspruch auf eine bestimmte Summe. Um trotzdem eine Abfindungssumme zu berechnen, spielen für Arbeitgeber folgende Faktoren eine Rolle:

  • Deine Beschäftigungsdauer 
  • Dein Gehalt 
  • Branche des Unternehmens 
  • Standort des Unternehmens 
  • Dein Verhandlungsgeschick bzw. das deines Anwalts 
  • Deine Position in der Firma (Wie leicht ist es, deine Stelle nachzubesetzen?) 
  • Eventuelles Fehlverhalten von deiner Seite 
  • Deine Chancen, wieder einen Job zu finden 
  • Rahmenbedingungen eines eventuellen neuen Arbeitsplatzes

Bei der Höhe der Abfindung orientieren sich Arbeitgeber oft am Arbeitsrecht einer betriebsbedingten Kündigung. Laut § 1 a KSchG gelten bei einer betriebsbedingten Kündigung folgende Regeln zur Berechnung der Abfindungssumme:  

  • Pro Jahr deines Arbeitsverhältnisses in der Firma kannst du als Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe eines halben Brutto-Monatsgehalts fordern. 
  • „Angebrochene” Beschäftigungsjahre werden, wenn du mehr als sechs Monate davon angestellt warst, auf ein volles Jahr aufgerundet.
  • Ausgangslage für die Formel ist dein Gehalt in dem Monat, in dem die Kündigung ausgesprochen wird.

Abfindung berechnen: Beispiele

Zwar gibt es im Internet diverse Abfindungsrechner, doch können die dir auch nur eine grobe Schätzung geben. Die Höhe deiner Abfindung ist davon abhängig, wie du verhandelst und wie du und dein Arbeitgeber sich einigen. Außerdem ist die Berechnung deiner Abfindung ziemlich simpel – du kannst deine Abfindung also auch mit der Faustregel und ohne Abfindungsrechner berechnen. Es gilt: Pro Beschäftigungsjahr bekommst du die Hälfte des Monatsgehalts vom Zeitpunkt, als die Kündigung ausgesprochen wurde, gezahlt. Im Folgenden haben wir ein paar Rechenbeispiele einer Abfindung für dich. 

Regelabfindung nach Beschäftigungsdauer und Einkommen 

Bruttomonatsgehalt Beschäftigungsjahre Regelabfindung
3.000 Euro 3 4.500 Euro
4.000 Euro 3 6.000 Euro
3.000 Euro 5 7.500 Euro
4.000 Euro 5 10.000 Euro
3.000 Euro 10 15.000 Euro
4.000 Euro 10 20.000 Euro
3.000 Euro 15 22.500 Euro
4.000 Euro 15 30.000 Euro
! Beachte

Diese Regelabfindungen sind lediglich Richtwerte – die tatsächlich gezahlte Abfindungssumme kann stark davon abweichen.

Regelabfindung nach Alter 

In der Regel hat auch dein Alter einen Einfluss auf die Höhe deiner Abfindung – je älter du nämlich bist, desto mehr Abfindung kannst du fordern. Als Faustregel gilt: 

Alter Faustformel für Abfindung
< 39 Jahre 0,5 * mtl. Einkommen
40 – 49 Jahre 0,75 * mtl. Einkommen
> 50 Jahre 1,0 * mtl. Einkommen

Bist du älter als 50 Jahre und seit mindestens 15 Jahren im Unternehmen tätig, hast du so Anspruch auf bis zu 15 Monatsgehälter. 

Regelabfindung nach Position 

Meist hast du mit höheren Positionen in der Firma eh ein höheres monatliches Einkommen und demnach eine gute Berechnungsgrundlage. Hinzu kommt, dass deine Position vielleicht unabdingbar fürs Unternehmen ist – dann kannst du sicher eine noch höhere Abfindung bei Beendigung deines Arbeitsverhältnisses herausschlagen.

Mitglieder des Betriebs- oder Personalrats können in der Regel nur sehr schwer gekündigt werden. Deshalb werden ihnen oft Abfindungen angeboten. Bist du Mitglied im Betriebs- oder Personalrat, hast du also eine ziemlich gute Verhandlungsbasis für eine hohe Abfindung. In der Praxis sind dann bis zu vier Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr für dich drin. 

Regelabfindung nach Unternehmen 

Wie auf dein Einkommen auch, haben Größe, Branche und Standort deines Unternehmens Einfluss darauf, mit wie viel Abfindung du rechnen kannst. Generell gilt, dass du im Süden und Westen Deutschland eine höhere Abfindungssumme erwarten kannst als im Osten und Norden. Ebenso wird dir ein größeres Unternehmen wohl eine bessere Abfindung zahlen können als ein kleines.

Werden bei einer Abfindung Sozialabgaben und Steuern abgezogen?

Das Gute an einer Abfindung: Sie ist beitragsfrei. Das heißt, dir werden als Arbeitnehmer keine Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung von deiner Abfindung abgezogen

Einen kleinen Dämpfer gibt es aber: Auf deine Abfindung musst du trotzdem Steuern zahlen. Dafür ist allerdings dein Arbeitgeber zuständig, hier musst du nichts unternehmen. Die Lohnsteuer auf deine Abfindung wird einfach bei der Auszahlung einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

! Aha

Die sogenannte Fünftelregelung (§§ 34, 24 EStG) verringert deine Steuerbelastung ein wenig. Deine einmalige hohe Einnahme durch die Abfindung wird in diesem Fall nämlich steuerlich so behandelt, als würdest du sie gleichmäßig aufgeteilt über die nächsten fünf Jahre erhalten. Das verringert deine Steuerlast. Das Finanzamt prüft allerdings nur, ob du von der Fünftelregelung profitieren würdest, wenn du das bei der Steu­er­er­klä­rung angibst.

Abfindung und Arbeitslosengeld

In der Regel hat deine Abfindung keinen Einfluss aufs Arbeitslosengeld I. Aber Achtung: Ist deine Abfindung deutlich höher als 0,5 Monatsgehälter für jedes Jahr des Arbeitsverhältnisses oder niedriger als 0,25 Monatsgehälter, kann es eventuell zu einer dreimonatigen Sperrfrist kommen. Dann bekommst du zwar ALG, aber eben erst ab dem vierten Monat. Kläre das am besten vorher mit dem Arbeitsamt ab.

Anders sieht es beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV) aus: Dieses ist nämlich ei­ne vom Vermögen und Ein­kom­men des Empfängers abhängi­ge So­zi­al­leis­tung. Das bedeutet, dass jede Einkunft, so auch eine Abfindung, dein Arbeitslosengeld II verringert.

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