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Mindestlohn im Praktikum

Mindestlohn im Praktikum

Dass es einen gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland seit 2015 gibt, hast du sicher mitbekommen. Auch Praktikanten fallen unter den gesetzlichen Mindestlohn. Haken jedoch: nicht alle. Deswegen erfährst du auf Absolventa, wann für dein Praktikum der Mindestlohn zählt.

Fakten zum Mindestlohn

  • Ab 2015 muss in Deutschland ein Mindestlohn gezahlt werden. Dieser ist seither weiter gestiegen. Seit Anfang 2025 beträgt er 12,82 Euro.
  • Durch den Mindestlohn will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verhindern, dass jemand trotz eines Vollzeit-Jobs nicht von seinem Einkommen leben kann.
  • Bei einer 40-Stunden-Woche kommen Arbeitnehmer:innen* so auf ein monatliches Brutto-Gehalt von etwa 2.230 Euro.
  • Auch Praktikanten haben Anspruch auf den Mindestlohn. Er wird aber nicht in jedem Praktikum bezahlt. Den festgelegten Stundenlohn gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Erst einmal gilt der gesetzliche Mindestlohn für alle Arbeitnehmer über 18 Jahre. Bei Langzeitarbeitslosen kann in den ersten sechs Monaten vom Mindestlohn abgewichen werden. Aber natürlich gibt es auch Ausnahmen.

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Wer erhält Mindestlohn?

Du erhältst keinen Mindestlohn, wenn du ...

  • du ehrenamtlich tätig bist.
  • du einen freiwilligen Dienst ableistest.
  • an einer Maßnahme der Arbeitsförderung teilnimmst.
  • nach dem Heimarbeitergesetz tätig bist.
  • selbstständig bist.
  • dich in einer Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz befindest. Hier bekommst du aber eine sogenannte Mindestausbildungsvergütung.

Mindestlohn und Praktikum

Ob du in deinem Praktikum eine Vergütung nach dem Mindestlohn erhältst, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Diese sind:

Du bist mindestens 18 Jahre alt: Der Mindestlohn gilt nur für Erwachsene. Minderjährige haben nur dann Anspruch auf den Mindestlohn, wenn sie über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. Somit soll verhindert werden, dass ein Praktikant aufgrund des vergleichsweise hohen Lohns auf eine Berufsausbildung verzichtet. Kurzfristig wäre das zwar finanziell von Vorteil, langfristig aber nachteilig, da man mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung langfristig bessere Chancen am Arbeitsmarkt hat sowie bessere und höhere Verdienstmöglichkeiten.

Das Praktikum dauert länger als 3 Monate: Der Mindestlohn wird nur dann fällig, wenn das Praktikum länger als drei Monate dauert. Damit wird berücksichtigt, dass ein Praktikant i.d.R. nicht sofort einen Beitrag zum wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens leistet. Zuerst ist eine Einarbeitung nötig, die das Unternehmen Zeit und Geld kostet.

Es handelt sich um ein freiwilliges Praktikum: Handelt es sich um Orientierungspraktikum oder ein ausbildungs- bzw. studienbegleitendes Praktikum, das länger als drei Monate dauert, ist es ab dem ersten Tag der Beschäftigung mit dem Mindestlohn zu vergüten. Wenn das Praktikum nach drei Monaten verlängert wird, ist sich die Rechtsliteratur nicht einig, ob der Mindestlohn auch rückwirkend greift oder erst ab dem ersten Tag in der Verlängerung. Hier ist es sinnvoll, die Mindestlohn-Hotline zurate zu ziehen. Hast du dagegen ein freiwilliges Praktikum, dass nur drei Monate dauert, muss dein Unternehmen nicht den Mindestlohn bezahlen.

Bei Pflichtpraktika hast du keinen Anspruch auf Mindestlohn: Handelt es sich um ein Pflichtpraktikum, das von Schule, Ausbildungseinrichtung oder Hochschule vorgeschrieben ist, haben die Praktikanten keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Dasselbe gilt für ein Praktikum im Rahmen einer Berufsausbildungsvorbereitung oder in einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung. Keine Anwendung auf Praktika findet das Mindestlohngesetz ebenfalls im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung nach dem SGB III und Maßnahmen einer Berufsausbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz.

Bestimmte Ausnahmeregelungen: Für einige wenige Branchen, Regionen und Personenkreise gibt es in der Übergangsphase zeitlich befristete Ausnahmeregelungen. Zum Beispiel haben Langzeitarbeitslose erst nach sechs Monaten Anspruch auf den Mindestlohn – unabhängig davon, ob es sich um ein Praktikum oder einen festen Job handelt.

Ansonsten sind keine Ausnahmen möglich. Der Mindestlohn ist zwingend. Praktikanten und andere Arbeitnehmer können nicht auf den Mindestlohn verzichten und sich freiwillig mit einer geringeren Vergütung zufriedengeben.

Ob bei deinem Praktikum der Mindestlohn greift, kannst du auch anhand dieser Info-Grafik rausfinden:

Infografik Mindestlohn

Gehaltsanspruch steht im Arbeitsvertrag

Wer sich unsicher ist, ob er im Praktikum Anspruch auf den Mindestlohn hat, sollte im Vorstellungsgespräch nachfragen. Ansonsten hilft ein Blick in den Arbeitsvertrag (bevor man ihn unterschreibt). Im Praktikumsvertrag muss neben den Ausbildungszielen, dem Beginn und der Dauer des Praktikums, der täglichen Arbeitszeit und dem Urlaubsanspruch auch das Praktikumsgehalt schriftlich festgehalten werden.

Gehalt ist nicht alles

Klar, irgendwie musst du deinen Lebensunterhalt finanzieren, aber dein Praktikum absolvierst du ja nicht mit dem Ziel, damit reich zu werden. Einige Unternehmen, die ihren Praktikanten nichts oder nur wenig Gehalt zahlen können, bieten vielleicht auch anderweitige Benefits an: Zum Beispiel wirst du in Form von Weiterbildungen, Coachings oder Mentoring unterstützt.

Diese Unternehmen bieten den Benefit Mentoring:

Alle anzeigen

Auswirkungen des Mindestlohns auf das Praktikumsangebot

Es bleibt abzuwarten, wie sich der Mindestlohn auf die Entwicklung der Praktikumslandschaft in Deutschland auswirkt. Es besteht die Gefahr, dass das Angebot von längeren Praktika vor allem bei kleinen und mittelständischen Unternehmen zurückgeht, da sie die Nachwuchskräfte nicht mehr zu diesem Preis bezahlen wollen oder können. Viele Praktikanten werden vermutlich nur theoretisch finanziell von der neuen Regelung profitieren, da ein großer Teil der Stellen auf eine Dauer von maximal drei Monate reduziert wird.

Das Gesetz bietet jedoch einen Vorteil für junge Leute, die ein Pflichtpraktikum im Rahmen ihrer (universitären) Ausbildung absolvieren müssen. Da Pflichtpraktikanten nicht unter die Mindestlohnregelung fallen, werden sie möglicherweise bevorzugt eingestellt und können längere Praktika absolvieren.

Geld verdienen im Praktikum nur Nebensache

Ein Praktikum ist nicht in erster Linie dazu da, Geld zu verdienen. Stattdessen sollte es vor allem aus der Sicht von Praktikanten vor allem drei Funktionen erfüllen:

  1. Praxiserfahrungen sammeln
  2. Berufliche Kontakte knüpfen / Networking
  3. Orientierung für die spätere Berufswahl

Nichtsdestotrotz ist es fair, wenn die Leistung eines Praktikanten und sein Beitrag zum Unternehmenserfolg auch finanziell honoriert werden.

Mindestlohn in anderen EU-Ländern

Was 2014 in Deutschland hitzig über das MiLoG diskutiert wurde, darüber können andere Länder nur müde lächeln:

  • Die Niederlande beispielsweise haben bereits 1894 die Einführung eines Mindestlohns angedacht. Seit Ende der 60er Jahre ist gesetzlich festgelegt, dass 9,11 Euro mindestens pro Stunde an Arbeitnehmer gezahlt werden müssen. Der Mindestlohn in den Niederlanden ist altersabhängig geregelt. Für Arbeitnehmer mit einem Alter von 21 Jahren und älter beträgt er seit Januar 2025 14,06 Euro pro Stunde.

  • In Frankreich ist seit 1950 der Mindestverdient festgelegt und wird jedes Jahr am Jahresbeginn angeglichen – um die 11,88 Euro gibt es hier pro Stunde Arbeit, wodurch nicht nur die Existenz gesichert werden soll, sondern auch, dass jeder Arbeitnehmer an der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes teilhaben kann.

  • Ein Vor- und Spitzenreiter in Sachen Mindestlohn ist Luxemburg mit mindestens 13,05 Euro pro Stunde für unqualifiziert Beschäftigte. Für qualifiziert Beschäftigte liegt der Mindestlohn bei 15,66 Euro.

  • In Spanien geht es nicht ganz so großzügig zu: Hier liegt der gesetzliche Mindestlohn bei lediglich 6,87 Euro.
    Keinen Mindestlohn gibt es in den skandinavischen Staaten und auch unsere Nachbarn Österreich und die Schweiz verzichten bislang auf eine gesetzliche Festlegung der Lohngrenze – wobei es sich gerade in der Schweiz durchaus lohnen kann, ein Praktikum zu absolvieren, da dort die Verdienstmöglichkeiten grundsätzlich besser sind als in Deutschland.

Insgesamt liegt Deutschland seit der Erhöhung auf 12,82 Euro Mindestlohn im Januar 2025 also deutlich im oberen Bereich.

Fazit: Anpacken und durchstarten

Nach wie vor wird der Mindestlohn diskutiert, gerade auch in Bezug auf Praktikanten. Da aber das ganz große Stellen-Sterben bis jetzt ausgeblieben ist und das Mindestgehalt viele positive Auswirkungen hat, ist mit weitreichenden Anpassungen wohl erst einmal nicht zu rechnen.

Die wichtigsten Gründe für ein Praktikum sind neben der Vergütung der Lernerfolg, das Verbessern des Lebenslaufs und das Kennenlernen spezifischer Branchen. Diese Motivationen stehen auf Platz 1 bis 3 und damit über der Bezahlung von Praktikanten.

Daher gilt: Mach das Beste draus! Der Mindestlohn ist längst beschlossene Sache und selbst wenn Änderungen in der Zukunft noch möglich sind, sollten Unternehmen und Praktikanten sich mit der aktuellen Lage anfreunden und sie für sich nutzen, die Zukunft anpacken und die positiven Aspekte wie die soziale Gerechtigkeit im Auge behalten.

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