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Nebenjob Werkstudent: Alle rechtlichen Regelungen im Überblick

Nebenjob Werkstudent: Alle rechtlichen Regelungen im Überblick

Studenten und das liebe Geld: Dein BAföG reicht hinten und vorne nicht, deine Eltern willst du auch nicht weiter anpumpen. Was jetzt hilft, ist ein Werkstudenten-Job. Welche rechtlichen Bedingungen es für diese Form der Nebenbeschäftigung gibt, wie hoch das Gehalt ausfällt und wie es um Urlaubsanspruch, Kindergeld oder Lohnsteuer steht, haben wir für dich zusammengefasst.

Werkstudenten: Die wichtigsten Fakten zur Beschäftigung.

  • Werkstudenten müssen an einer Hochschule oder in einer fachlichen Ausbildung immatrikuliert sein.
  • Wöchentlich dürften Werkstudenten in der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten; Ausnahmen gelten für die Semesterferien.
  • Werkstudenten sind während des Studiums in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei mitversichert.
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Profi-Tipps zum Arbeitsrecht

30 Tipps und Fakten zum Thema Arbeitsrecht findest du hier.

Was macht ein Werkstudent eigentlich?

Inhaltlich unterscheidet sich die Arbeit eines Werkstudenten deutlich von der eines Minijobbers. Du bist in einem Unternehmen angestellt und deine Aufgaben sind häufig mit deinem Studienfach verbunden. Meist bist du als Assistenz an der Umsetzung von Themen oder Projekten beteiligt. Dazu gehören zum Beispiel die Organisation von Veranstaltungen, die Durchführung von Marketingkampagnen oder Relaunches von Systemen oder Webseiten. Denn gerade im Marketing und in der IT gibt es viele Werkstudenten.

Dieser Nebenjob hat also doppelten Nutzen für dich: du verdienst neben dem Studium Geld und kannst erste Arbeitserfahrungen im fachlichen Umfeld deines Studiums sammeln. Du bekommst auch eigene Projekte und erhältst tiefe Einblicke ins operative Geschäft eines Unternehmens. Neben vielen Hard Skills eignest du dir in dieser Zeit auch Soft Skills wie die Arbeitsweise mit Kollegen, den Umgang mit Stress und Kritikfähigkeit an.

Natürlich baust du dir so während deines Studiums auch schon erste Netzwerke im Berufsleben auf, von denen du später profitieren wirst. Und wenn du deinen Arbeitgeber von deinen Skills überzeugst, wirst du vielleicht auch direkt nach deinem Studium in eine Festanstellung übernommen.

! TIPP

In vielen Studiengängen kannst du dir deine Tätigkeit als Werkstudent auch als Pflichtpraktikum anrechnen lassen.

Rechtliche Rahmenbedingungen als Werkstudent

Während deines Studiums kannst du nebenher als Werkstudent arbeiten.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um als Werkstudent arbeiten zu können:

  • Du musst während der gesamten Beschäftigungszeit an einer Hochschule oder in einer fachlichen Ausbildung in Vollzeit immatrikuliert sein und darfst deinen Abschluss noch nicht haben.
  • Du darfst im Semester nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten (siehe Ausnahmen).
  • Du darfst dich nicht über deinem 25. Fachsemester befinden.
  • Du darfst nicht im Urlaubssemester sein.

Arbeitszeit

Im Unterschied zur geringfügigen Beschäftigung, beispielsweise in der Gastronomie oder im Einzelhandel, kannst du als Werkstudent mehr arbeiten. Die Grenze liegt bei 20 Stunden pro Woche. Ausnahmen gelten allerdings, wenn

  • es sich um eine Nacht- und Wochenendarbeit handelt oder
  • du während der Semesterferien arbeitest.

In beiden Fällen gilt die sogenannte 26-Wochen-Regelung, die besagt, dass du innerhalb eines Zeitjahres maximal 26 Wochen mehr als 20 Stunden arbeiten darfst.

Sozialversicherung

Als Werkstudent kommt dir ein besonderer Status in der Sozialversicherung zu: Deine Kranken- und Pflegeversicherung wird durch den Studentenstatus abgedeckt, da du für die Krankenkasse hauptberuflich Student bist. Die Arbeitslosenversicherung fällt weg. Du musst damit nur in die Rentenversicherung einzahlen.

Arbeitsrecht

Arbeitsrechtlich zählst du als Werkstudent in der Regel zu den Teilzeitbeschäftigten. Dafür hast du mit deinem Unternehmen einen Arbeitsvertrag geschlossen.

! TIPP

Nicht reinlegen lassen: Werkstudenten-Jobs sind keine Jobs mit Werkvertrag! Wer einen Werkvertrag schließt, ist selbstständig tätig!

Urlaub als Werkstudent

Grundsätzlich haben alle Beschäftigten Anspruch auf Urlaub, auch du als Werkstudent. Die Höhe des Urlaubsanspruches richtet sich hierbei nach dem Bundesurlaubsgesetz oder nach dem Arbeits- oder Tarifvertrag des Unternehmens. Meistens ist dein Urlaubsanspruch schon in deinem Arbeitsvertrag festgelegt.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaubsanspruch bei Vollbeschäftigung, also einer 40 Stundenwoche an fünf Tagen, mindestens 20 Tage pro Jahr. Wie viele Urlaubstage dir bei einer 20 Stundenwoche zustehen richtet sich danach, an wie vielen Tagen in der Woche du die 20 Stunden abarbeitest. Deine Lohnfortzahlung richtet sich jedoch nach dem Stundenlohn. Arbeitest du also normalerweise fünf Tage die Woche jeweils 4 Stunden am Tag hast du zwar vollen Urlaubsanspruch auf 20 Tage im Jahr, dir werden jedoch während deines Urlaubs nur vier Stunden pro Tag bezahlt. Der volle Urlaubsanspruch besteht jedoch erst, wenn das Arbeitsverhältnis schon sechs Monate andauert.

Beispiel:

  • 20 Stundenwoche 5 Tage à 4 Stunden = 20 Urlaubstage im Jahr
  • 20 Stundenwoche 4 Tage à 5 Stunden = 16 Urlaubstage im Jahr
  • 20 Stundenwoche 3 Tage à 6,5 Stunden = 12 Urlaubstage im Jahr

Gehalt als Werkstudent

Mit einem Werkstudenten-Job fällst du unter die Mindestlohn-Regelung. Das heißt, du erhältst mindestens einen Stundenlohn von 12,82 Euro brutto. Im Januar 2021 ist der Mindestlohn auf 9,82 Euro die Stunde gestiegen, im Juli 2022 auf 10,45 Euro und im Oktober 2022 auf 12,00 Euro. Seit Januar 2025 beträgt er 12,82 Euro pro Stunde. In vielen Firmen sind jedoch Stundenlöhne von 12 bis 15 Euro brutto festgesetzt. Arbeitest du 20 Stunden pro Woche auf Mindestlohn-Basis, verdienst du bei einem Mindestlohn von 12,82 Euro im Monat ca. 1220 Euro brutto. Im Vergleich zum monatlichen Netto-Gehalt aller Studenten in Deutschland liegst du damit genau im Mittelfeld:

VERDIENST MONATLICH (NETTO) ANTEIL DER BEFRAGTEN
kein eigenes Einkommen 19,7 %
unter 500 Euro 24,5 %
500 – 1000 Euro 38,7 %
1.000 – 1500 Euro 14,0 %
über 1500 Euro 3,1 %

Steuerfreibetrag als Werkstudent

Der Steuerfreibetrag liegt im Jahr 2025 bei 12.084 Euro. Bleibst du als Student unter dieser Grenze, musst du keine Abgaben zahlen. Dennoch wirst du auch mit einem Werkstudentenjob erstmal in eine Steuerklasse eingestuft. Je nach dieser Lohnsteuerklasse werden dir von deinem Werkstudentenjob Steuern abgezogen. Bist du zum Beispiel unverheiratet, verwitwet oder getrennt lebend und hast keine Kinder, wirst du in Lohnsteuerklasse I eingeteilt. In dieser Klasse werden dir erst von deinem Gehalt Steuern abgezogen, sobald du mehr als 950 Euro monatlich verdienst. Hast du deswegen als Student im vergangenen Jahr Lohnsteuer gezahlt, lohnt es sich oftmals eine Steuererklärung zu machen, um mögliche Steuern vom Finanzamt zurückerstattet zu bekommen.

Gehalt ist nicht alles

Natürlich machst du deinen Werkstudentenjob hauptsächlich, um dir dein Studium zu finanzieren. Aber Gehalt ist nicht alles im Nebenjob. Oft bieten dir Unternehmen einige Benefits an, von denen du auch als Werkstudent profitierst. Neben Weiterbildungen, Coachings und Mentoring, die dir für deine spätere Karriere helfen, kann das natürlich auch eine simple Kostenersparnis wie ein Essenszuschuss sein.

Diese Unternehmen bieten den Benefit Essenszuschuss:

Alle anzeigen

Werkstudenten-Job und staatliche Leistungen.

BAföG

Beziehst du während deines Studiums BAföG, dürfen deine Einkünfte 6680 Euro brutto im Jahr nicht überschreiten. Das sind umgerechnet auf den Monat im Schnitt 556 Euro. Dieser Betrag ergibt sich Folge der Erhöhung der Mini-Job-Grenze im Januar 2025 auf 556 Euro.
Überschreiten deine Einkünfte neben dem Studium diese Grenze, werden deine BAföG-Leistungen gekürzt. Wie viel diese Kürzung beträgt, kannst du beim BAföG-Amt deiner Universität erfragen.

Kindergeld

Wenn du unter 25 Jahre alt bist und dich in deiner ersten Ausbildung befindest, erhältst du 255 Euro monatlich an Kindergeld. Dieses Geld ist nicht abhängig von deinem Werkstudentenverdienst. Jedoch bekommst du Kindergeld nur, solange du eingeschriebener Student bist und während des Semesters weniger als 20 Stunden in der Woche arbeitest, also genau die Regelungen, die für deinen Werkstudenten-Job gelten.

Waisenrente

Wenn ein Elternteil verstorben ist und Ansprüche bei der gesetzlichen Rentenversicherung gesammelt hat, erhalten die Kinder von der Deutschen Rentenversicherung eine monatliche Waisenrente. Diese beträgt 10 Prozent der Rente, die der Verstorbene erhalten hätte. Bis 1. Juli 2015 hat sich der Anspruch der Waisenrente noch durch eigenes Einkommen verringert. Seitdem entfällt diese Einkommensanrechnung auf (Halb-)Waisenrenten für volljährige Hinterbliebenenbezieher komplett. Das heißt, dein Werkstudenten-Job hat keine Auswirkung auf deine Waisenrente.

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