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Der Mindestlohn: Pro und contra Argumente.

Der Mindestlohn: Pro und contra Argumente.

Die Bundesregierung hat vor ein paar Jahren beschlossen: In Deutschland gilt der gesetzliche Mindestlohn. Mit der Einführung des Gesetzes im Januar 2015 bekam jeder Arbeitnehmer in Deutschland eine Mindestvergütung von 8,50 Euro pro Stunde. Seither ist der Mindestlohn stetig gestiegen. Ab Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 12,82 Euro pro Stunde.

Höhe Mindestlohn

Nach langem Hin und Her wurde es amtlich: In Deutschland musste ab 2015 ein Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde gezahlt werden, der seither weiter angestiegen ist. Ab Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro die Stunde. Durch den Mindestlohn will die Bundesregierung verhindern, dass jemand trotz eines Vollzeitjobs nicht von seinem Einkommen leben kann.

Bei einem Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde kommen Arbeitnehmer:innen* bei einer 40-Stunden-Woche auf ein Monatsgehalt von rund 2230 Euro brutto. Damit soll verhindert werden, dass Menschen trotz Vollzeitbeschäftigung ihre Lebenshaltungskosten (Miete, Lebensmittel, Kleidung, Strom, Versicherungen etc.) nicht decken können.

Zwar gibt es einige wenige Übergangsregelungen, doch ansonsten sind keine Ausnahmen möglich. Der Mindestlohn ist zwingend. Arbeitnehmer können nicht auf den Mindestlohn verzichten und sich freiwillig mit einer geringeren Vergütung zufriedengeben. Zudem gilt der Mindestlohn auch für Ausländer, die in Deutschland arbeiten.

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Mindestlohn-Regelungen in Deutschland vor 2015.

Mindestlohn Grafik

Der Mindestlohn stellt die festgelegte Lohnuntergrenze dar. Er kann allgemeingültig, regional oder branchenspezifisch im Gesetz oder im Tarifvertrag verankert sein. Außerdem kann er als Mindeststundenlohn oder Mindestmonatsgehalt definiert werden.

Bis zur Einführung des Mindestlohn wurde die Lohnuntergrenze dort angesetzt, wo die Sittenwidrigkeit beginnt. Sittenwidrig ist ein solcher Lohn, der bis zu dreißig Prozent unter den ortsüblichen Tariflöhnen liegt.

Bis 2014 ermöglicht das Arbeitnehmer-Entsendegesetz einen Mindestlohn nur in einzelnen Bereichen wie Baugewerbe, Dachdeckerhandwerk, Elektrohandwerk, Gebäudereinigerhandwerk, Sicherheitsdienstleistungen, Abfallwirtschaft, Pflegebranche, Bergbauspezialarbeiten und Wäschereidienstleistungen. Dazu müssen die Tarifvertragsparteien einen entsprechenden Antrag auf tarifvertragliche Mindestlöhne stellen und diese aushandeln.

Pro und Contra Mindestlohn.

Es gibt sowohl gute Argumente für den Mindestlohn als auch dagegen. Dazu zählen unter anderem:

Pro-Argumente.

  • Gerechtigkeit. Wer Vollzeit arbeitet, soll auch davon leben können. Ein gesetzlicher Mindestlohn ist somit ein Schutz der Arbeitnehmer vor Verarmung trotz Vollzeitbeschäftigung. Der Mindestlohn sichert der arbeitenden Bevölkerung das Existenzminimum, ohne dass eine Aufstockung durch Bürgergeld nötig ist.
  • Zudem könnte es die Produktivität der Arbeitnehmer fördern, da diese bei ausreichender Bezahlung ihrer Arbeit tendenziell motivierter nachgehen.
  • Der gesetzliche Mindestlohn schützt die Arbeitnehmer vor Lohndumping durch Arbeitskräfte aus Niedriglohnländern. Diese müssen nämlich in Deutschland zu denselben Bedingungen bezahlt werden wie ihre deutschen Kollegen.
  • Es wird verhindert, dass Berufseinsteiger trotz erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung oder Hochschulstudium gar nicht oder nur geringfügig bezahlt werden („Generation Praktikum“), obwohl sie einen Beitrag zum Unternehmenserfolg leisten.
  • Außerdem kann der Mindestlohn die Binnennachfrage ankurbeln. Von einem Monatseinkommen in Höhe von 1.500 Euro bis 2.000 Euro kann man keine großen Sprünge machen. Es ist davon auszugehen, dass fast das gesamte Einkommen zurück in den Wirtschaftskreislauf kommt.
  • Der Mindestlohn könnte die Staatskassen entlasten, da weniger „Aufstocker“ unterstützt werden müssten, was nebenbei auch Bürokratie abbaut.

Contra-Argumente.

  • Ob ein Mindestlohn tatsächlich die Armut bekämpfen wird, ist nicht gewährleistet. Alleinerziehende oder Familien müssten unter Umständen trotzdem weiter staatliche Hilfen in Anspruch nehmen.
  • Es wurde lange befürchtet, dass je nach Höhe des Mindestlohns auch negative Effekte auf dem Arbeitsmarkt eintreten, z.B. dass Jobs wegfallen. Das ist jedoch nicht zu beobachten gewesen.
  • Ein weiteres Problem ist die Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns, die wiederum mehr Bürokratie verursacht.
  • Einige Dienstleistungen (z.B. Frisör) werden für die Verbraucher teurer.

Mindestlohn im Ausland.

In fast allen europäischen Ländern gelten gesetzliche Mindestlöhne. Die Ausgestaltung der Mindestlöhne ist dabei sehr vielfältig. So sind teilweise Mindestmonatsgehälter aber auch Mindeststundenlöhne vereinbart, die wiederum unterschiedlich kontrolliert und reguliert werden. In den skandinavischen Ländern wird jedoch auf einen gesetzlichen Mindestlohn verzichtet, da der größte Teil der Arbeitnehmer (knapp 80 Prozent) gewerkschaftlich organisiert ist und somit ein Tarifgehalt bekommt, das (tarif-)vertraglich festgelegt ist. Dort sind die Gewerkschaften also so gut vertreten, dass es keiner Intervention des Staates bedarf.

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