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multiweigh
Entwicklung Elektronik / Embedded (m/w/d) - Anwendungsentwicklung, Embedded Systems, Ingenieur
Wetzlar
Veröffentlicht am 02.07.2024
Festanstellung
Vollzeit/Teilzeit
Die multiweigh GmbH ist internationaler Marktführer im Bereich der Entwicklung und Herstellung von technologisch hochwertigen Kombinationswaagen für maßgeschneiderte Anwendungen.
Als Sondermaschinenbauer und Spezialist für Mehrkopfwagen erstreckt sich das Know-how hierbei auf den gesamten Verpackungsprozess. Daher ist die multiweigh GmbH oft auch als Systemanbieter tätig.
Ihre Tätigkeiten bei uns- Pflege unserer bestehenden Elektronikbaugruppen
- Sicherstellung der Bauteilversorgung, in Abstimmung mit Einkauf und Lieferanten
- Entwicklung von neuen Baugruppen von der Konzeption bis zur Serienreife
- Definition und Durchführung von Versuchen
- Konzeption und Aufbau von Testumgebungen für unsere Fertigung
- Abteilungsübergreifende Projektarbeiten und Unterstützung der Kollegen bei technischen Problemstellungen
- Erfolgreich abgeschlossenes Studium der Elektrotechnik oder ähnliche Qualifikation
- Erste Erfahrungen in der Entwicklung von eingebetteten Systemen auf Basis von ARM-Controllern (STM32 oder ähnlich)
- Programmierkenntnisse in C/C++
- Bereitschaft zu gelegentlichen Dienstreisen
- Sichere Deutschkenntnisse und gute Englischkenntnisse
- Selbstständige, sorgfältige und strukturierte Arbeitsweise
- Einen verantwortungsvollen und abwechslungsreichen Arbeitsbereich
- Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
- Flache Hierarchien und kurze Entscheidungswege
- 40 Stunden-Woche (Teilzeit möglich) und 30 Tage Urlaub
- Viele Möglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung
- Betriebliche Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen und Zusatzkrankenversicherung
- Bike-Leasing
Eingehende Bewerbungen werden nur auf ihre fachliche Qualifikation hin ausgewertet und persönliche Fähigkeiten/Talente unabhängig von ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Nationalität, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, sexueller Identität, Behinderung oder Alter berücksichtigt (§ 1 AGG).