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Landkreis Uelzen

(12.10.2024) Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger(m/w/d) für Uelzener Kehrbezirk 6

Uelzen
Neu Veröffentlicht am 13.10.2024 Festanstellung

(12.10.2024) Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger(m/w/d) für Uelzener Kehrbezirk 6

Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) fürUelzener Kehrbezirk 6 Uelzener Kehrbezirk 6 Bevollm.Bezirksschornsteinfeger Beim Landkreis Uelzen wird zum 01.01.2025gem. § 9 des SchfHwG die Tätigkeit als bevollmächtigterBezirksschornsteinfeger für den Uelzener Kehrbezirk 6 wie folgtöffentlich ausgeschrieben: Der Kehrbezirk Nr. 6 umfasst Ebstorf mitden Ortsteilen, Altenebstorf, Tatendorf sowie Hanstedt I mit denOrtsteilen Allenbostel, Eitzen II, Oechtringen, Teendorf, Bode,Brauel, Velgen, Oetzfelde sowie in der Gemeinde Schwienau dieOrtsteile Stadorf und Wittenwater sowie Natendorf mit denOrtsteilen Wessenstedt, Hohenbünstorf, Vinstedt, Luttmissen,Schier, Haarstorf, Gut Golste sowie den Ortsteil Seedorf der StadtBad Bevensen. Die Aufgaben, Befugnisse und Pflichten einesbevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers (m/w/d) werden in den §§3 ff. Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) beschrieben.Bewerber (m/w/d) müssen gemäß § 9a Abs. 1 SchfHwG diehandwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübungdes Schornsteinfegerhandwerks erfüllen. Nach § 9a Abs. 4 SchfHwGdarf sich ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) inder Regel frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellungerneut bewerben, es sei denn der Bewerber (m/w/d) kann einenpersönlichen Härtefall vorbringen. Die Auswahl zwischen denBewerbern (m/w/d) erfolgt gem. § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrerEignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Dabei wird neben derpersönlichen Zuverlässigkeit und Eignung besonderer Wert auf denStand der aktuellen Fachkenntnisse und die praktischeBerufserfahrung gelegt. Falls erforderlich, wird einAuswahlgespräch geführt. Die Bestellung zum bevollmächtigtenBezirksschornsteinfeger (m/w/d) für den ausgeschriebenen Kehrbezirkerfolgt gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG längstens für die Dauer vonsieben Jahren unter Berücksichtigung der Altersgrenze von 67Jahren. Ihre Bewerbung senden Sie bitte schriftlich mit denerforderlichen Unterlagen vollständig in Kopie bis zum 04.11.2024an den Landkreis Uelzen -Ordnungsamt- Vertraulich/ AusschreibungAlbrecht-Thaer-Str. 101 29525 Uelzen Folgende Bewerbungsunterlagensind vorzulegen: - Schriftliche Bewerbung, die den Familiennamen,die Vornamen, die Anschrift, die Telefonnummer und, soweitvorhanden, die elektronischen Kontaktdaten des Bewerbers (m/w/d)enthält. - Tabellarischer Lebenslauf, welcher genaue Angaben überdie berufliche Vorbildung und den beruflichen Werdegang enthält. -Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Eintragung indie Handwerksrolle mit dem Schornsteinfegerhandwerk. Der Bewerber(m/w/d) muss fachlich für die Ausübung der ausgeschriebenenTätigkeit geeignet sein. Gemäß § 9a Abs. 1 SchfHwG ist fachlichgeeignet, wer in seiner Person die handwerksrechtlichenVoraussetzungen zur selbstständigen Ausübung desSchornsteinfegerhandwerks besitzt. Das ist der Fall bei Personen,die mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolleeingetragen sind oder die nach §§ 7 bis 9 der Handwerksordnung(HwO) ohne Weiteres in die Handwerksrolle eingetragen werdenkönnen. - Zeugnisse mit Noten über die Gesellenprüfung und dieMeisterprüfung oder über gleichwertige Qualifikationen. Im Falleiner Berufsqualifikation, die in einem anderen Mitgliedstaat derEuropäischen Union, einem Vertragsstaat des Abkommens über denEuropäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworben wurde, sinddie nach § 6 der EU/EWR-Handwerk-Verordnung erforderlichenUnterlagen und Bescheinigungen vorzulegen. - Lückenlose Nachweiseüber die bisherigen hauptberuflichen Schornsteinfegertätigkeiten inden letzten 15 Jahren vor dem Datum der Ausschreibung (05.10.2024),insbesondere in Form von Bestellungsurkunden, Arbeitsverträgen,Arbeitsbescheinigungen oder Arbeitszeugnissen. Aus den Nachweisenmuss die Dauer der jeweiligen Tätigkeit hervorgehen. - Nachweisüber abgeleisteten Wehr-/ Zivildienst, Mutterschutzzeit, Elternzeitoder sonstige Ausfallzeiten, sofern innerhalb der letzten 15 Jahredie Berufstätigkeit nach der Gesellenprüfung davon unterbrochenwurde. - Nachweise über berufsspezifische, produktneutrale Fort-und Weiterbildungen sowie Referententätigkeiten in denberufsspezifischen Fort- und Weiterbildungen in den letzten 7Kalenderjahren vor Veröffentlichung der Ausschreibung (05.10.2024).- Nachweise über Zusatzqualifikationen, z.B. Betriebswirt (m/w/d)des Handwerks, geprüfter Betriebswirt (m/w/d) nach der HwO,Gebäudeenergieberater (m/w/d), Brandschutztechniker (m/w/d),abgeschlossenes Hochschulstudium (z.B. Versorgungstechnik,Umwelttechnik, techn. Gebäudeausrüstung), Ausbildungsbefugnis imSchornsteinfegerhandwerk. - Schriftliche Zustimmungserklärung zurEinholung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister. Bewerber(m/w/d), die ihre Berufsqualifikation in einem anderenMitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat desAbkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweizerworben haben, haben eine höchstens drei Monate alte Bescheinigungder zuständigen Stelle des Herkunftsstaates, dass die Ausübung desGewerbes nicht wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden ist,vorzulegen. Werden im Herkunftsstaat die vorgenannten Unterlagennicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an EidesStatt oder in Staaten, in denen es eine solche nicht gibt, durcheine feierliche Erklärung ersetzt werden, die der Bewerber (m/w/d)vor einer zuständigen Behörde, einem Notar oder einer entsprechendbevollmächtigten Berufsorganisation des Herkunftsstaates abgegebenhat und die durch diese Stelle bescheinigt wurde. - SchriftlicheZustimmungserklärung zur Einholung eines polizeilichenFührungszeugnisses. - Schriftliche Erklärung darüber, ob innerhalbder letzten zwölf Monate vor Veröffentlichung der Ausschreibunggegen den Bewerber (m/w/d) strafgerichtliche Verurteilungenergangen sind, ein gerichtliches Strafverfahren anhängig gewordenist oder ein anhängiges Ermittlungsverfahren bekannt geworden ist.- Aktuelle schriftliche Erklärung, dass die gesundheitliche Eignungzur Übernahme des Kehrbezirks und Ausführung derSchornsteinfegerarbeiten vorliegt. - Bewerber (m/w/d), die ihreBerufsqualifikation in einem anderen Mitgliedstaat der EuropäischenUnion oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den EuropäischenWirtschaftsraum oder der Schweiz erworben haben, müssen mit derBewerbung eine schriftliche Erklärung darüber vorlegen, dass sieüber die für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeiterforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen (§ 23 Abs.1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)). - Bewerber (m/w/d) habenschriftlich darüber Auskunft zu erteilen, ob sie sich auch beieiner anderen Behörde für die Verwaltung eines Kehrbezirks beworbenhaben. Falls ja, ist die jeweils zuständige Bestellungsbehördeanzugeben. - Schriftliche Erklärung von Bezirksinhabern (m/w/d),dass bei positiver Entscheidung über diese Bewerbung die bestehendeBestellung aufgegeben wird. - Von Bewerbern (m/w/d) ist derNachweis einer Tätigkeit in einem nach DIN EN ISO 9001 und DIN ENISO 14001 zertifizierten Betrieb zu erbringen; ggf. unterteilt nachTätigkeit im eigenen Betrieb und Arbeitnehmer (m/w/d) im fremdenBetrieb. Maßgeblich sind die 3 Jahre vor Veröffentlichung derAusschreibung (05.10.2024), wobei nur volle Jahre alsSelbstständiger (m/w/d) bzw. volle Monate als Arbeitnehmer (m/w/d)berücksichtigt werden. Arbeitslosenzeiten von bis zu 2 Monatenwerden bei Arbeitnehmern (m/w/d) vollständig anerkannt. Sobald einSelbstständiger (m/w/d) aus dem QM/UM- System ausscheidet, werdenkeine Punkte berücksichtigt. Folgende Unterlagen sind darüberhinaus nur von derzeitigen und ehemaligen bevollmächtigtenBezirksschornsteinfegern (m/w/d) vorzulegen, sofern sie eineranderen Aufsichtsbehörde unterliegen bzw. unterlagen: 17.Schriftliche Erklärung, ob der Bewerber (m/w/d) Inhaber einesBezirks ist oder war, zu welcher Aufsichtsbehörde der Kehrbezirkgehört, ob die Bestellung in den letzten zehn Jahren vorVeröffentlichung der Ausschreibung nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 oder Nr.3 SchfHwG aufgehoben oder widerrufen wurde oder in den letzten zehnJahren Aufsichtsmaßnahmen nach § 21 Abs. 3 SchfHwG ergriffen odereingeleitet wurden. Schriftliche Zustimmungserklärung, diePersonalakte bei der Behörde, bei der der Bewerber (m/w/d) bestelltist oder war, zur Einsichtnahme anfordern zu dürfen. Dieaufgeführten Unterlagen sind als Kopie in der gemäß Ausschreibungvorgegebenen Reihenfolge einzureichen. Sie werden nichtzurückgesandt. Die geforderten schriftlichen Erklärungen sindeigenhändig zu unterschreiben. Sie können in einem Schriftstückzusammengefasst werden. Fremdsprachlich eingereichten Unterlagenist eine deutsche Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzerbeizufügen. Auf Verlangen des Landkreises Uelzen sind die in Kopieeingereichten Unterlagen im Original oder als amtlich beglaubigteFotokopien vorzulegen. Die Unterlagen nach Nr. 2 und Nr. 9 bis Nr.14 sowie Nr. 15 und Nr. 17 dürfen nicht älter als drei Monate sein.Hinweise: Im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kostenkönnen nicht erstattet werden. Unvollständige oder nichtfristgerecht vorgelegte Bewerbungsunterlagen können zum Ausschlussvom Bewerbungsverfahren führen. Für die Einhaltung derBewerbungsfrist (Ausschlussfrist), einschließlich der Einsendungder vollständigen Bewerbungsunterlagen, gilt das Datum desPosteingangs beim Landkreis Uelzen. Für die Bestellung zumbevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) wird eineVerwaltungsgebühr erhoben. Uelzen, 05.10.2024 Kontakt fürRückfragen: Herr König Tel. 0581 – 82 157www.landkreis-uelzen.de

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Landkreis Uelzen, Uelzen