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Sabbatical: Anspruch, Finanzierung und vertragliche Regelungen

Sabbatical: Anspruch, Finanzierung und vertragliche Regelungen

Sabbatical (auch: Sabbatjahr) ist zum Trendbegriff der letzten Jahre geworden. Doch was ist ein Sabbatical genau? Bekomme ich weiterhin Lohn? Welche Vorbereitungen muss ich für mein Sabbatjahr treffen? Antworten auf all diese Fragen geben wir dir in diesem Artikel.

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Was ist ein Sabbatjahr?

Das Sabbatical ist ein Arbeitszeitmodell für einen längeren Sonderurlaub. Seinen Ursprung hat der Begriff im Hebräischen: Ein Schabbatjahr ist in der Tora nämlich als Ruhejahr für das Ackerland in Israel festgeschrieben. Nach sechs Jahren Bebauung sollen Acker und Weinhänge ein Jahr brach liegen und sich regenerieren.

Die Bedeutung wurde fürs Sabbatical einfach ins Arbeitsleben übertragen – nur, dass hier die zeitliche Komponente nicht ganz so streng gesehen wird. Ein Sabbatjahr ist meist kein ganzes Jahr lang und wird natürlich eher selten alle sechs Jahre wiederholt. Was bleibt, ist der Sinn eines Sabbatjahrs: Ein Rückzugs aus dem Arbeitsleben, um zu regenerieren, neue Kräfte zu sammeln und motiviert in die Zukunft zu starten.

Gründe für ein Sabbatical

Am häufigsten legen Arbeitnehmer:innen* ein Sabbatjahr ein, um ihre mentale Gesundheit zu stärken. Aber auch die berufliche Weiterentwicklung oder Neuorientierung kann das Ziel eines Sabbaticals sein. Die häufigsten Gründe für eine berufliche Auszeit sind:

  • Erholung & Motivationssteigerung 
  • Persönliche Weiterentwicklung 
  • Weiterbildung 
  • Umschulung 
  • Reisen 
  • Unterstützung sozialer Projekte 
  • Zeit für konzentrierte Forschung (in der Wissenschaft) 
  • berufliche Neuorientierung 
  • Betreuung von Familienmitgliedern 
  • vorgezogener Ruhestand 

Diese Ziele solltest du wirklich ernst nehmen. Denn ein Sabbatjahr ist eben nicht nur ein langer Urlaub, der im besten Fall auch noch teilweise bezahlt wird, sondern erfüllt einen vorher festgelegten Zweck. Die Pause sollte dich vor allem voranbringen und ein Sprungbrett für deine berufliche Zukunft sein. Gute Vorbereitung ist hierfür unerlässlich.

Wie lang ist ein Sabbatjahr?

Da du keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatical hast und du deine Auszeit in Abstimmung mit deinem Arbeitgeber gestaltest, gibt es auch keine festgelegte Länge dafür. Ein Sabbatjahr ist meist zwischen drei und zwölf Monaten lang. Die Länge des Sabbaticals ist abhängig vom Finanzierungsmodell und natürlich dem eigentlichen Zweck. 

Wie oft kann man ein Sabbatical machen? 

Auch für die Häufigkeit eines Sabbatjahrs gibt es grundsätzlich keine Regelungen. Wenn dein Arbeitgeber zustimmt, kannst du theoretisch auch öfters ein Sabbaticals nehmen.

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Wer hat Anspruch auf ein Sabbatical?

Wie eben schon erwähnt, hast du als Arbeitnehmer grundsätzlich erst mal kein Recht auf ein Sabbatjahr. Du musst allerdings wissen, dass es bei Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst anders aussieht – hier ist der Sonderurlaub gesetzlich geregelt. 

Sabbatical für Beamte 

In Deutschland ist das Sabbatical für Beamte grundsätzlich durch die geltenden Beamtengesetze geregelt. Für Angestellte im öffentlichen Dienst gelten, abhängig von ihrer Dienststelle, ähnliche oder gar die gleichen Regelungen wie für Beamte. So haben Beamte und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst die Möglichkeit, in Vorbereitung auf ihr Sabbatical mehr zu arbeiten bzw. weniger zu verdienen, um ihr „Guthaben“ dann für ihre Auszeit zu verwenden. Konkret heißt das: Zwei bis sechs Jahre vor dem Sabbatical arbeiten Beamte für zwei Drittel bis sechs Siebtel ihres normalen Gehalts und können sich daraufhin für ein ganzes Jahr freistellen lassen. In diesem Jahr werden ihnen dann weiterhin zwei Drittel bzw. sechs Siebtel des regulären Gehalts gezahlt. Vor allem Lehrer, Polizisten und Angestellte der Finanzverwaltung machen von dieser Regelung für Beamte häufig Gebrauch.

Vorbereitung aufs Sabbatjahr

Koffer packen und einfach los – so einfach geht’s natürlich nicht. Ein Sabbatjahr will gut geplant und organisiert sein, damit deine Projekte währenddessen weiter laufen und du nach deiner Rückkehr unkompliziert wieder ins Tagesgeschäft einsteigen kannst. Mindestens ein Jahr im Voraus solltest du mit deinem Arbeitgeber sprechen und die Planung beginnen. Was deine Arbeitsaufgaben angeht, solltest du von Vornherein folgende Fragen klären: 

  • Wann ist der beste Zeitpunkt für dein Sabbatjahr? Denk dabei nicht nur an deine eigenen Präferenzen, sondern möglichst auch daran, wie es am besten fürs Unternehmen und dein Team wäre. Gibt es z. B. ruhigere Arbeitsphasen, in die du deine Auszeit legen kannst? Wann ist das nächste größere Projekt beendet? 
  • Welche Projekte laufen weiter bzw. was gehört zu deinem Tagesgeschäft? Welche Projekte können auf die Zeit nach deiner Rückkehr verschoben werden? 
  • Wer übernimmt die Vertretung während deiner Abwesenheit? Wen musst du für welche Aufgaben einarbeiten? 
  • Eignen sich vielleicht auch Auszubildende, Praktikanten oder Trainees dafür, einzelne Aufgaben in Vertretung für dich zu übernehmen? Welche Aufgaben sollten an externe Dienstleister vergeben werden? 
  • Kann deine Auszeit vielleicht auch dazu dienen, einer Nachwuchskraft neue Aufgaben und Verantwortlichkeiten zu übergeben, um ihr einen Karrieresprung zu ermöglichen? 

Darüber hinaus gibt es natürlich noch ganz formelle Rahmenbedingungen, die du als Arbeitnehmer mit deinem Arbeitgeber klären musst. Dafür empfehlen wir dir einen Sabbatical-Vertrag.

Was muss in einem Sabbatical-Vertrag stehen?

Ein Sabbatical-Vertrag gibt sowohl dir als auch deinem Arbeitgeber Sicherheit. Darin werden alle Konditionen für dein Sabbatjahr festgelegt, vor allem:  

  • Länge 
  • Zeitpunkt 
  • Übergabe und Dokumentation der bisherigen Arbeit 
  • eventuelle Vergütung 
  • Versicherung 
  • Krankheitstage innerhalb des Sabbatjahrs 
  • Verbleibender Resturlaub und Überstunden 
  • Urlaubstage während des Sabbaticals 
  • Fortzahlung freiwilliger Leistungen wie betriebliche Altersvorsorge 
  • Kündigungsschutz während der Abwesenheit 
  • Erreichbarkeit während des Sabbaticals 
  • Aufgabe und Position nach der Rückkehr
! Beachte

In den meisten Fällen gilt für deinen Arbeitgeber laut Arbeitsvertrag ein „erweitertes Direktionsrecht“, was bedeutet, dass du als Arbeitnehmer nach deiner Rückkehr keinen Anspruch auf die gleiche Position hast. Man kann dir nämlich auch eine andere Position im Unternehmen zuweisen, solange diese vergleichbar mit deiner alten und zumutbar ist. Lass das unbedingt vorher von einem Fachanwalt prüfen bzw. integriere in deinen Sabbatical-Vertrag ggf. eine Abfindungsvereinbarung für den Fall, dass du mit der neuen Position nicht zufrieden bist.

Finanzierung des Sabbaticals

Wie du während deines Sabbaticals finanziell über die Runden kommst, ist natürlich eine der wichtigsten Fragen. Während die Bezahlung während des Sabbatjahres für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst klar geregelt ist, musst du in der freien Wirtschaft darüber mit deinem Arbeitgeber verhandeln. In den letzten Jahren haben sich aber vier Finanzierungsmodelle durchgesetzt. Die Finanzierung deines Sabbaticals funktioniert nämlich über: 

  • Unbezahlten Sonderurlaub
  • Langzeitarbeitskonto 
  • Lohnverzicht 
  • Kündigung 

Dabei kehrst du lediglich beim Kündigungsmodell nicht zu deinem Arbeitgeber zurück und hast demnach als Arbeitnehmer im Vorfeld weniger zu klären. Im Folgenden gehen wir auf die vier Modelle der Finanzierung deines Sabbatjahres noch einmal genauer ein. 

1. Unbezahlter Sonderurlaub

Eine sehr unkomplizierte Möglichkeit ist, für dein Sabbatjahr unbezahlten Urlaub zu beantragen. Dabei wird dein Arbeitsverhältnis für diese Zeit stillgelegt und nach deiner Rückkehr wieder aufgenommen. Dafür musst du dir allerdings ein großes finanzielles Polster anlegen, da du während des Sabbaticals demnach auch keine Einkünfte hast. Hinzu kommt, dass währenddessen auch dein Sozialversicherungsschutz durch den Arbeitgeber wegfällt und die Beiträge für z. B. Krankenversicherung und Rentenversicherung selbst übernehmen musst.

Vorteile Nachteile
weniger Abstimmung mit Arbeitgeber kein festes Einkommen
weiterhin beim Unternehmen angestellt und nicht arbeitslos Beiträge zur Sozialversicherung
Antrag auf Arbeitslosengeld nicht möglich
! Beachte

Im Normalfall müssen die Überstunden auf deinem Arbeitszeitkonto innerhalb eines Jahres ausgeglichen oder ausbezahlt werden. Hier musst du also eine Sonderregelung mit deinem Arbeitgeber treffen.

2. Langzeitarbeitskonto

Mit einem Langzeitarbeitskonto kannst du über eine längere Zeit Überstunden ansammeln, um sie zu einem späteren Zeitpunkt zu beanspruchen. Hast du dann genügend Überstunden gemacht, kannst du davon im besten Fall ein Sabbatical über mehrere Monate nehmen. Der Vorteil dabei: Du bist weiterhin regulär als Arbeitnehmer angestellt und demnach über deinen Arbeitgeber versichert.

Vorteile Nachteile
bestehendes Arbeitsverhältnis Voraussetzung ist ein Arbeitszeitkonto, unmöglich mit Gleitzeitregelung
ein festes Einkommen im Vorfeld viele Überstunden ansammeln
Sozialversicherung Sonderregelungen für dein Arbeitszeitkonto nötig
! Beachte

Im Normalfall müssen die Überstunden auf deinem Arbeitszeitkonto innerhalb eines Jahres ausgeglichen oder ausbezahlt werden. Hier musst du also eine Sonderregelung mit deinem Arbeitgeber treffen.

3. Lohnverzicht durch Teilzeitmodell

Wie der Name schon erahnen lässt, verzichtest du bei dieser Variante im Vorfeld und während deines Sabbatjahres auf einen Teil deines Lohns, hast dadurch während deiner Auszeit aber ein stetes Einkommen. So könntest du dir z. B. bei einer 40-Stunden-Woche nur 30 davon auszahlen lassen, die restlichen 10 sparst du an. Machst du das über drei Jahre, kannst du dir ein komplettes Jahr lang dein „Guthaben” von 30 bezahlten Wochenstunden auszahlen lassen. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden dir auch weiterhin vom Lohn abgezogen. 

Vorteile Nachteile
bestehendes Arbeitsverhältnis im Vorfeld weniger Gehalt
festes Einkommen Wertguthaben muss verzinst und insolvenzversichert werden
Sozialversicherung
mit Gleitzeitmodell kombinierbar
! Beachte

Beim Lohnverzicht handelt es sich um eine sogenannte Wertguthabenvereinbarung. Da du als Arbeitnehmer durch das Ansparen von Gehalt in Vorleistung gehst, muss das Geld verzinst und gegen Insolvenz abgesichert werden.

4. Kündigung

Die wohl extremste Variante für dein Sabbatjahr ist die Kündigung. Dabei beendest du dein Arbeitsverhältnis vor Beginn deines Sabbaticals und suchst dir danach einen neuen Job. Damit bist du natürlich sehr flexibel in der Planung. Da du während deiner Auszeit aber nirgendwo angestellt bist, hast du demnach auch kein Einkommen und musst dich selbst versichern. Allerdings könntest du dann auch Arbeitslosengeld beantragen – was aber definitiv geringer ausfällt als eine Lohnfortzahlung.  

Willst du mit deinem Sabbatical einen beruflichen Neustart anstoßen, ist dieses Modell sehr hilfreich – schließlich bist du über einen gewissen Zeitraum komplett raus aus dem Arbeitsleben und fängst danach ganz neu an. 

Vorteile Nachteile
flexibel in der Planung kein Einkommen
ideal für berufliche Neuorientierung selbst sozialversicherungspflichtig
Antrag auf Arbeitslosengeld möglich zeitlicher und mentaler Druck durch Jobsuche

Bin ich im Sabbatical sozialversichert?

Wie du aus den vorherigen Abschnitten schon herauslesen konntest, bist du nicht pauschal während deines Sabbatjahres sozialversichert. Abhängig von deinem gewählten Finanzierungsmodell musst du dich in einigen Fällen nämlich selbst versichern. Es gilt: Wirst du während deiner Auszeit weiterhin vom Unternehmen bezahlt, weil du im Vorfeld Überstunden oder Geldguthaben angespart hast, bist du während deiner Freistellung weiterhin fest angestellt und weiterhin als Arbeitnehmer sozialversichert. Das gleiche gilt für unbezahlten Urlaub von maximal einem Monat, denn in dieser Übergangsphase gilt die Nachversicherungspflicht und du bist du weiterhin versichert.

! TIPP

Eine clevere Lösung, um während des Sabbaticals nicht den Versicherungsschutz zu verlieren: Nimm dir in jedem Monat deines Sabbaticals mindestens einen Tag Urlaub. Das funktioniert natürlich nicht bei jedem Modell.

Urlaubsanspruch im Sabbatical

Da du in deinem Sabbatjahr ja ohnehin frei hast, denkst du vielleicht nicht an einen eventuellen Urlaubsanspruch während dieser Zeit. Doch wenn du eine Auszeit nimmst und weiterhin im Unternehmen angestellt bist – egal ob bezahlt oder nicht – gilt: Du hast das Recht auf den gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Tagen. Dein Urlaubsanspruch ist nämlich keine Gegenleistung für deine erbrachte Arbeitsleistung, sondern laut Arbeitsrecht eine Verpflichtung – und steht dir demnach auch während einer Auszeit zu. Das heißt für dich, dass du bei deiner Planung mindestens 24 Tage einrechnen kannst, die du bezahlt frei bekommst.

Kündigung im Sabbatical

Bedenke bei deiner Planung auch, dass sich in deiner Abwesenheit vom Arbeitsplatz viel ändern kann. Auch wenn die Situation zu Beginn deines Sabbaticals noch positiv ist, kann dein Arbeitsverhältnis theoretisch währenddessen durch dich selbst oder deinen Arbeitgeber beendet werden. 

Was passiert, wenn ich im Sabbatical gekündigt werde?

Auch wenn man sich so einen Fall natürlich nicht erhofft und er nur selten eintritt, solltest du Vorkehrungen treffen, falls du während deiner Auszeit gekündigt wirst. Halte also in deinem Sabbatical-Vertrag unbedingt folgende Punkte fest: 

  • Welche genauen Voraussetzungen gibt es, unter denen eine Kündigung während deiner Freistellung möglich ist (z. B. betriebsbedingt)? 
  • Gelten für die Dauer deines Sabbaticals die gesetzlichen Regelungen oder Sonderregelungen (z. B. Anzahl Urlaubstage) 
  • Was passiert mit nicht verwendetem Gehalts- oder Arbeitszeitguthaben bei einer eventuellen Kündigung? 

In jedem Fall solltest du aber nach der Kündigungsmitteilung einen Anwalt aufsuchen und deine Möglichkeiten besprechen. Eventuell wurdest du nämlich unrechtmäßig gekündigt oder es steht dir womöglich eine Abfindung zu. 

Kann ich selbst im Sabbatical kündigen? 

Auch du selbst kannst natürlich während deines Sabbatjahres kündigen – vorausgesetzt, es ist nichts Gegenteiliges in deinem Sabbatical-Vertrag festgeschrieben. Ein Grund für deine Entscheidung könnte z. B. sein, dass sich dir während des Sabbaticals neue berufliche Wege eröffnet haben. Bedenke aber, dass dann bestimmte Aspekte wie dein Versicherungsschutz wegfallen und du mit deinem Arbeitgeber klären musst, wie ihr die Auszahlung deines angesparten Gehalts bzw. der Arbeitszeit regelt.

Arbeitslosengeld im Sabbatjahr

Nehmen wir an, du hast dich für das drastische Modell der Kündigung entschieden und bist während deines Sabbatjahrs arbeitslos: Dann kannst du für diese Zeit natürlich auch Arbeitslosengeld beantragen. Hierbei macht es allerdings einen großen Unterschied, ob du selbst gekündigt hast oder gekündigt wurdest.

Hast du selbst gekündigt, hast du immer eine dreimonatige Sperrzeit aufs Arbeitslosengeld I (ALG I). Du musst also die ersten drei Monate ohne Einkommen leben und deine regulär zwölfmonatige gesetzliche Unterstützung reduziert sich auf neun. Kannst du es mit der Personalabteilung verhandeln, empfiehlt es sich immer, dich kündigen zu lassen – dann entfällt die Sperrzeit und du bekommst sofort Arbeitslosengeld.

! Beachte

Du musst dich direkt nach deiner Kündigung arbeitslos melden, auch wenn du dann wegen deiner Künsigungsfrist vielleicht noch einige Zeit im Unternehmen arbeitest. Meldest du dich zu spät arbeitslos bekommst du vielleicht auch deshalb eine Sperrzeit.

Ebenso wichtig ist, dass du nicht vor Bewilligung des Arbeitslosengelds dein Sabbatical startest und auf Reisen gehst. Dann stündest du nämlich dem deutschen Arbeitsmarkt theoretisch nicht mehr zur Verfügung und umgekehrt stünde dir auch kein ALG I zu. Verlässt du allerdings das Land, nachdem du den Bewilligungsbescheid fürs ALG bekommen hast, bekommst du auch während deiner Abwesenheit die finanzielle Unterstützung. Mitteilen musst du dem Arbeitsamt aber trotzdem, dass du ein Sabbatical einlegen willst.

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