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Liebe am Arbeitsplatz: So funktioniert die Beziehung im Büro.

Liebe am Arbeitsplatz: So funktioniert die Beziehung im Büro.

Vielleicht hast du dir im Kollegium öfter schon gedacht „Da geht doch was“ – oder dich sogar selbst mal in eine Kollegin oder einen Kollegen verguckt. Damit befindest du dich in bester Gesellschaft: Laut einer Studie hat sich jeder Zweite schon mal am Arbeitsplatz verliebt. Warum das so ist, was man dabei beachten sollt und in welchen Jobs die Wahrscheinlichkeit eines Techtelmechtels besonders groß ist, erfährst du hier.

Warum verliebt man sich am Arbeitsplatz?

Wer in Vollzeit arbeitet, verbringt den größten Teil des Tages mit seinen Arbeitskolleg:innen*. Idealerweise ist die Atmosphäre im Büro nicht rein professionell: Man geht mit den Kollegen Mittagessen, trinkt vielleicht mal ein Feierabendbier zusammen, besucht gemeinsam Events, regt sich über die Führungskraft auf und scherzt in der Kaffeeküche. Dazu kommen Firmenfeiern, bei denen die Stimmung gerne mal gelöster ist – und schon kann es passieren, vor allem wenn man Single ist, dass man den Peter aus dem Marketing oder die Sarah aus dem Vertrieb mit anderen Augen sieht. Wenn es dir so geht, heißt das natürlich nicht, dass du sofort unsterblich verliebt bist. Gerade bei Arbeitskollegen solltest du vorsichtig sein und nicht jedem kleinen Funken nachspringen: Bleiben verletzte Gefühle zurück, kann es sehr unangenehm werden, sich jeden Tag zu sehen und effektiv zusammenzuarbeiten. Das solltest du auch beachten, bevor du dich auf eine Beziehung einlässt. Wie bei jeder Beziehung kann eine Trennung folgen, nach der ihr euch erstmal schlecht aus dem Weg gehen könnt. Bist du also verliebt in deinen Kollegen, solltest du das Ganze realistisch angehen und auch offen mit ihm oder ihr darüber reden.

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Wer verliebt sich ineinander?

Gleich und gleich gesellt sich gern, und Lehrer sind grundsätzlich nur mit Lehrern zusammen? Ganz so einfach ist es nicht, aber bei manchen Berufen kann man statistisch gesehen Tendenzen erkennen, wie viele Beziehungen entstehen. Zum Beispiel in diesen Branchen:

Außerdem wird das Klischee erfüllt, dass Führungskräfte öfter ihre Sekretäre heiraten und Oberärzte das Pflegepersonal.

Gründe für die Partnerwahl.

Bei manchen der genannten Berufsgruppen sind die Arbeitszeiten recht speziell: Ärzte arbeiten oft in langen Schichten zusammen, auch mal nachts oder am Wochenende, Lehrer haben frei, wenn andere Leute noch arbeiten, und verbringen dadurch gerne Freizeit miteinander. Doch geht man nur danach, müssten beispielsweise Unternehmensberater hier auch genannt sein, die oft wochenlang zusammen in Projekten unterwegs sind. Was darüber hinaus auch noch mit reinspielt in die Bereitschaft, sich in Kollegen zu verlieben, ist, dass man täglich gemeinsame Herausforderungen meistert, denselben Background und ähnliche berufliche Ziele hat. Gerade bei Berufen im sozialen Bereich, in der Medizin oder in der Bildung kann das Gefühl bestehen, eine gemeinsame Mission zu verfolgen – das verbindet.

Liebe am Arbeitsplatz: Rechtliche Lage.

Doch ist es überhaupt erlaubt, eine Beziehung am Arbeitsplatz anzufangen? Die Antwort ist: Ja, ist es grundsätzlich, wenn auch mit Einschränkungen.

Das ist erlaubt.

Eine fristlose Kündigung aufgrund von Liebe am Arbeitsplatz ist nicht zulässig. Es sei denn, es macht sich eine deutliche Verschlechterung der Arbeitsleistung bemerkbar. Vertraglich verbieten lassen sich Liebeleien unter Mitarbeitern in Deutschland jedoch nicht. Klauseln im Arbeitsvertrag, wie beispielsweise „eine Liebesbeziehung zwischen Mitarbeitern ist untersagt“ sind somit unzulässig, da sie das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer verletzen.

Ein Beispiel: Der US-Handelsriese Wal-Mart wollte den deutschen Mitarbeitern sogar das Flirten am Arbeitsplatz verbieten. Auch private Dates waren laut Vertrag untersagt. Diese abstrusen Klauseln wurden jedoch vom Gericht als Verstoß gegen die Menschenwürde bewertet und aufgehoben.

Das ist schwierig.

Ein Sonderfall ist die private Beziehung zwischen Auszubildenden und Ausbildern. Entwickelt sich zwischen beiden eine Liebelei, so darf die Führungskraft das Abhängigkeitsverhältnis auf keinen Fall ausnutzen. Schließlich würde das die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers verletzen.

In einem solchen Fall sollten beide Parteien wissen, was sie tun. Zum einen, um auszuschließen, dass Praktikanten oder Auszubildende nicht aufgrund privater Zuneigung in irgendeiner Form ausgenutzt werden. Zum anderen, um eine Bevorzugung gegenüber anderen zu vermeiden.

Beziehung am Arbeitsplatz: So funktioniert es.

Hast du dich in einen Kollegen oder eine Kollegin verliebt und wollt ihr es miteinander probieren, gilt es, das Ganze für euch und auch eure Kollegen möglichst angenehm zu gestalten. Deswegen solltet ihr für die Liebe am Arbeitsplatz ein paar Regeln befolgen.

  • Vernachlässigt eure Arbeit nicht: Arbeitest du Seite an Seite mit deinem neuen Freund oder deiner neuen Freundin, ist das natürlich erstmal spannend. Auf gar keinen Fall darf aber der Eindruck entstehen, dass ihr eure Arbeit schleifen lasst. Erstens haben da die Kollegen überhaupt keine Lust drauf, und zweitens sind die Antennen von der Führungskraft geschärft für so etwas und ihr könnt richtig Ärger in Form einer Abmahnung bekommen.
  • Seid diskret: Gerade, wenn man frisch verliebt ist, kann man oft die Hände nicht voneinander lassen. Im Büro empfiehlt es sich aber, sich zu beherrschen, sonst kann das den Kollegen schnell auf die Nerven gehen und für Geläster hinter eurem Rücken sorgen. Das gilt für Kosenamen genauso wie für Küsse am Kopierer oder anzügliche Nachrichten, die aus Versehen an den ganzen Verteiler geschickt werden. Außerdem solltet ihr die Beziehung so lange nicht an die große Glocke hängen, bis ihr wisst, dass es euch ernst ist.
  • Seid ehrlich: Genauso wenig solltet ihr aber monatelang Verstecken spielen – meistens haben die Kollegen sowieso schon ein Gespür dafür und ihr heizt das Getuschel nur an, wenn ihr zu lange nicht mit offenen Karten spielt.
  • Bleibt neutral: Gerade, wenn einer von euch höher gestellt ist als der andere und die Macht über Beförderungen hat, ist äußerste Vorsicht geboten. Schnell kann hier der Vorwurf der Mauschelei entstehen. Den Partner bzw. die Partnerin zu bevorzugen ist ein absolutes No-go.
  • Bleibt professionell: Wenn es mal kracht, müsst ihr den Stress vor der Bürotür lassen – alles andere beeinträchtigt nicht nur eure Arbeit, sondern die des ganzen Teams. Im Falle einer Trennung kann es helfen, wenn einer von beiden erstmal Urlaub macht oder im Homeoffice arbeitet, je nachdem, wie einvernehmlich die Trennung abgelaufen ist.
  • Gönnt euch Pausen: Morgens zusammen zur Arbeit fahren, in der Pause zusammen essen gehen, abends auf einen Feierabenddrink – bietet sich alles an, aber wird einem schnell zu viel. Verabredet euch daher bewusst getrennt voneinander. So habt ihr euch auch noch etwas zu erzählen, wenn ihr euch nach Feierabend wiederseht.
  • Lasst den Job im Büro zurück: Natürlich werdet ihr euch mal über die Arbeit unterhalten. Achtet aber darauf, dass das nicht das beherrschende Thema in eurer Beziehung wird.
  • Gönnt dem bzw. der anderen viel: Einer von euch wurde befördert, während der bzw. die andere leer ausging? Klar ist das erstmal enttäuschend, aber wenn ihr euch nicht füreinander freuen könnt, ist das Gift für eine Beziehung.
  • Legt euch ein dickes Fell zu: Auch wenn ihr alles richtig macht – ein paar Neider oder Kritiker wird es immer geben. Da hilft es nur, es einfach zu akzeptieren und sich nichts vermiesen zu lassen.

Außerdem gut zu wissen.

  1. Möchten die Verliebten zur gleichen Zeit Urlaub nehmen, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, die individuellen Urlaubswünsche zu berücksichtigen. Das Einzige, was die gemeinsamen Ferien gefährden könnte, sind dringende betriebliche Belange. Darüber hinaus sollte man, wenn man selbst keine Kinder hat, möglichst darauf achten, nicht in der klassischen Ferienzeit frei nehmen zu wollen – denn dann haben Mitarbeiter mit Kindern Vorrang.

  2. Die Führungskraft ist dazu berechtigt, kleine Änderungen in der Arbeitsorganisation vorzunehmen. Dazu zählt beispielsweise ein verordneter Platz- oder Zimmerwechsel. Diese Veränderungen dürfen laut Arbeitsrecht jedoch keine Verschlechterung für die Arbeitnehmer bedeuten. Es darf also niemand aufgrund einer Liebschaft im Büro gänzlich andere Aufgaben zugeteilt bekommen oder von einem Einzel- in ein Großraumbüro versetzt werden.

  3. Ihr wollt erstmal nur eure Vorgesetzten einweihen, aber den Rest des Kollegiums noch nicht? Dann darf dieser es auch nicht den Kollegen sagen, sofern es nicht erforderlich ist, das heißt zum Beispiel, solange es nicht zu Störungen kommt. Befürchtungen in die Richtung sollte eure Führungskraft erst mit euch klären.

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