Kurzarbeit: Auswirkungen aufs Gehalt.
Wie funktioniert Kurzarbeit, wer zahlt das Kurzarbeitergeld und was bedeutet das für dein Gehalt?
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Was bedeutet Kurzarbeit?
Wenn ein Unternehmen in die Krise gerät, wird schnell überall davon gesprochen, dass Kurzarbeit (KuG) kommen könnte. Doch wie funktioniert Kurzarbeit und welche Auswirkungen hat Kurzarbeit?
Vorteile von Kurzarbeit
Das arbeitsmarktpolitische Instrument Kurzarbeit verhindert, dass Unternehmen bei einem temporären Auftragseinbruches ihr Personal entlassen müssen und Arbeitslosigkeit entsteht.
Zudem sichert sich das Unternehmen das Know-how seiner Arbeitskräfte. Den Mitarbeiter:innen* bleiben der Arbeitsplatz und eine finanzielle Grundsicherung erhalten.
Die Mitarbeiter müssen für die Dauer der Kurzarbeit jedoch Abstriche bei ihrem Gehalt hinnehmen, denn weniger Arbeit bedeutet auch weniger Gehalt. Die Einnahmeausfälle werden aber zu einem gewissen Teil durch Zahlungen von der Bundesagentur für Arbeit kompensiert.
Reduziertes Gehalt plus Zuschuss.
Das neue verfügbare Nettogehalt bei Kurzarbeit setzt sich also aus zwei Komponenten zusammen. Es besteht zum einen aus einem Teil des regulären Gehalts und zum anderen aus dem Kurzarbeitergeld als Verdienst.
Beim Kurzarbeitergeld handelt es sich um eine sogenannte Entgeltersatzleistung. Für die Bundesagentur für Arbeit ist die Zahlung der Entgeltersatzleistung dabei günstiger, als bei Entlassungen das komplette Arbeitslosengeld der Betroffenen finanzieren zu müssen – auch wenn manche sich selbst nach einem neuen Job umsehen, sobald die Kurzarbeit einsetzt.
Eine Übersicht zu den verschiedenen Gehaltsaussichten in unterschiedlichen Branchen findest du hier:
Wie viel Gehalt bekommt man bei Kurzarbeit?
Ohne zu sehr auf die Details einzugehen, berechnet sich das Gehalt bei Kurzarbeit im Prinzip folgendermaßen: Die Firma zahlt nur noch Gehalt und Sozialabgaben in dem prozentualen Umfang, in dem der Mitarbeiter noch für die Firma arbeitet. Geht die Arbeitszeit beispielsweise um 50 Prozent zurück, muss der Arbeitgeber nur noch für die Hälfte des Gehalts und der Abgaben aufkommen.
Zu diesem Arbeitgeberbetrag bekommt der Arbeitnehmer noch ein „Kurzarbeiterentgeld“. Dieses errechnet sich aus der Differenz zum normalen Gehalt bei regulärer Arbeitszeit. Von der Arbeitsagentur bekommt der Kurzarbeiter eine Kompensationszahlung in Höhe von 60 Prozent (bzw. Arbeitnehmern mit Kindern i. H. v. 67 Prozent) des Verdienstausfalls.
Um das Kurzarbeitergeld zu bemessen kann aber nur das Sollentgelt bis zur Höhe einer bestimmten Gehaltsgrenze herangezogen werden.
Für das Jahr 2020 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 6.900 Euro (im Osten: 6.450 Euro). Das maximale Kurzarbeitergeld kann 2020 also 4.623,00 Euro (67%) (Osten: 4.321,50 Euro) nicht übersteigen.
Berechnung Kurzarbeitergeld Beispiel
Um dir ein Lohnbeispiel bei Kurzarbeit zu geben: Ein Angestellter ist alleinstehend und verdient regulär 3.600 Euro brutto im Monat. Die Arbeitszeit verringert sich um 40 Prozent. Statt des regulären Netto-Gehalts von etwa 2.230 Euro bekommt er nun ca. 1.330 Euro Nettogehalt vom Arbeitgeber plus 540 Euro Kurzarbeitergeld, macht zusammen 1.870 Euro. Das entspricht einer Einkommenseinbuße von 360 Euro bzw. 16,1 Prozent.
Kurzarbeitsrechner
Hier geht es zum Kurzarbeitsrechner. Gib einfach dein bisheriges Bruttogehalt, den Arbeitsausfall und die Steuerklasse ein, und du bekommst das Nettogehalt angezeigt, wie es für die Kurzarbeit angepasst ist.
Wer zahlt das Kurzarbeitergeld?
Als Arbeitnehmer musst/kannst du das Kurzarbeitergeld nicht selbst beantragen. Das übernimmt dein Arbeitgeber für dich. Dazu muss er innerhalb von drei Monaten einen Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit im zuständigen Lohnsteuerbezirk stellen. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt das Kurzarbeitergeld dann an deinen Arbeitgeber aus.
Gibt es bisher keine Regelung zur Kurzarbeit im Arbeits- oder Tarifvertrag, muss du der Kurzarbeit zustimmen. Dazu musst du eine entsprechende Zustimmungserklärung unterschreiben. Bist du gerade im Home Office, z. B. während der Coronakrise, wird dir die Zustimmung postalisch zugestellt.
Vorsicht: Solange du Kurzarbeitergeld bekommst, kann die Bundesagentur dir „zumutbare Beschäftigungsangebote“ schicken. Alles, was du dort verdienst, wird dir vom Kurzarbeitergeld wieder abgezogen.
Wie lange bekommt man Kurzarbeitergeld?
Normalerweise bekommst du das Kurzarbeitergeld nicht länger als zwölf Monate ausbezahlt. Dieser Zeitraum kann aber dadurch verlängert werden, dass er unterbrochen wird, z. B. weil ein großer Auftrag hereingekommen ist oder du projektweise in größerem Umfang gebraucht wirst und wieder voll arbeitest.
Wird die Kurzarbeit länger als drei Monate unterbrochen, gehen die zwölf Monate Bezugsdauer sogar wieder von vorne los, wenn du danach wieder in Kurzarbeit gehen solltest.
Wo willst du arbeiten?
Kurzarbeit während der Coronakrise.
Um auf das Fortschreiten des Coronavirus zu reagieren, hat der Bundestag am 13.3.2020 im Eilverfahren Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen. Das Ziel der Maßnahmen ist es, Arbeitnehmer (auch in Leiharbeit) vor der Arbeitslosigkeit zu schützen. Dazu sollen mehr Unternehmen als zuvor die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit ab April beantragen und in Anspruch nehmen können.
Das ist neu
Konkret bedeutet das, dass auch Betriebe, in denen nur 10 Prozent der Beschäftigten nicht arbeiten, in die Kurzarbeit gehen können. Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 1.3.2020 und besteht bis zum 31.12.2020.
Im Normalfall müssen Unternehmen alles tun, um zu vermeiden, dass es zu Kurzarbeit kommt. Spielräume von Arbeitszeitkonten müssen genutzt werden. Die neuen Regelungen sehen vor, dass auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes verzichtet wird.
Die Regelung betrifft auch die Sozialversicherungsbeiträge. Auch diese werden dem Arbeitgeber nach den neuen Regeln erstattet.
Neu ist auch, dass du eine Nebenbeschäftigung in einem systemrelevanten Bereich vom 1.04.2020 bis 31.10.2020 anrechnungsfrei ist, wenn das Entgelt aus dem Nebeneinkommen mit dem verbliebenen Ist-Entgelt das Soll-Entgelt nicht übersteigt.
Neuerungen vom 22.04.2020
Das Kurzarbeitergeld wird für alle, die Corona-Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen
ab dem vierten Monat auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent für Arbeitnehmer mit Kindern) und
ab dem siebten Monat auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent für Arbeitnehmer mit Kindern) des Netto-Entgelts erhöht.
Die Regelung soll höchstens bis zum 31.12.2020 bestehen.
Weitere arbeitsrechtliche Hinweise bekommt du hier. Sollte das Geld trotz Kurzarbeitergeld knapp werden, kannst du eventuell Grundsicherung beantragen. Hier findest du mehr Informationen dazu.