Probezeit: Rechte, Regelungen und Verhaltenstipps
Einem Arbeitnehmer wurde am Ende seiner Probezeit wegen seines Schweißgeruches und seines ungepflegten Erscheinungsbildes gekündigt. Zu Unrecht, findest du? Rechtmäßig, entschied das Arbeitsgericht Köln. Deswegen informieren wir dich, was es alles in der Probezeit zu beachten gilt – und was du besser bleiben lässt.
Fakten zur Probezeit
- In der Regel dauert die Probezeit zwischen drei und sechs Monaten.
- Die Bedingungen und Dauer der Probezeit müssen dabei im Arbeitsvertrag aufgeführt werden.
- In der Probezeit kann Arbeitnehmer ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.
- Nach sechs Monaten greift der normale Kündigungsschutz.
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Warum gibt es überhaupt eine Probezeit?
Hast du (endlich) deinen ersten Arbeitsvertrag in der Tasche, hast du eigentlich keine Lust, diesen auch gleich wieder zu verlieren. Doch Probezeit heißt, sich erstmal zu beweisen. Denn HR-Abteilungen führen zwar ausgeklügelte Personalauswahlverfahren durch, doch ob der neue Mitarbeiter wirklich für die Position tauglich ist, zeigt sich oft erst in der beruflichen Praxis. Die Probezeit ist also eine Testphase – sowohl für den Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer.
- Der Arbeitgeber kann sich während der Probezeit einen Eindruck verschaffen, ob neu eingestellte Arbeitnehmer die Fähigkeiten und Kompetenzen besitzt, um in dem jeweiligen Unternehmen erfolgreich zu arbeiten.
- Arbeitnehmer wiederum sollten die Probezeit nutzen, um herauszufinden, ob sie selbst über einen längeren Zeitraum in der Firma und in der Position arbeiten möchten. Wenn zum Beispiel im Vorstellungsgespräch falsche Versprechungen gemacht wurden, kann man den Job guten Gewissens quittieren.
Regelungen zur Probezeit
Was es nun für einzelne Regeln in der Probezeit zur Dauer, zum Arbeitsvertrag, zu Urlaub und zu Krankheit gibt und was du wissen solltest, haben wir im Folgenden einmal für dich zusammen gefasst.
Dauer der Probezeit
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, nach der ein Arbeitsverhältnis mit einer Probezeit beginnen muss. Es kann also komplett darauf verzichtet werden. In Tarifverträgen wird die Probezeit oft auf drei Monate begrenzt. Allgemein üblich ist eine Probezeit zwischen drei und maximal sechs Monaten. Doch auch hier gibt es Ausnahmen, zum Beispiel bei einer sehr verantwortungsvollen Tätigkeit.
Bei einer Berufsausbildung ist die Probezeit gesetzlich auf mindestens einen Monat und höchstens drei Monate befristet.
Probezeit im Arbeitsvertrag
Die Probezeit geht in den meisten Fällen direkt in einen Arbeitsvertrag über, sofern weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer einen Grund sehen, das Arbeitsverhältnis vorher zu beenden. Ob das dann ein befristeter oder ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist, hängt von dem zu Beginn des Arbeitsverhältnisses abgeschlossenen Vertrag ab.
Eine andere Variante ist, dass ein befristeter Arbeitsvertrag über die Dauer der Probezeit geschlossen wurde. In diesem Fall muss nach Ende der vereinbarten Probezeit ein neuer Arbeitsvertrag aufgesetzt werden, wenn beide Parteien auch weiterhin zusammenarbeiten wollen. Ist das nicht der Fall, wird das Arbeitsverhältnis zum Ende der Probezeit bzw. des befristeten Arbeitsvertrages aufgelöst.
Krankheit in der Probezeit
Die gute Nachricht zuerst: Deine Probezeit verlängert sich nicht um die Zeit deines krankheitsbedingten Fehlens. Die schlechte Nachricht: Krankheit schützt in der Probezeit nicht vor einer Kündigung. Solange dein Arbeitgeber die Sittenwidrigkeit nicht erfüllt, kann er dir bei Krankheit kündigen.
Urlaub in der Probezeit
Auch in der Probezeit hast du ein Recht auf Urlaub. Die genaue Anzahl der dir zustehenden Urlaubstage regelt das Bundesurlaubsgesetz. Paragraf 5 besagt, dass Arbeitnehmer auch in der Probezeit pro Monat ein Zwölftel ihres Jahresurlaubs in Anspruch nehmen können. Das heißt, bei 24 Urlaubstagen im Jahr kannst du in der Probezeit pro Monat zwei Tage Urlaub nehmen. Allerdings kann die Führungskraft während der Probezeit eine Urlaubssperre verhängen, das muss jedoch im Arbeitsvertrag verankert sein. Wenn dir in der Probezeit gekündigt wird und du noch Urlaubstage übrig hast, muss dein Arbeitgeber diese auszahlen. Die Höhe richtet sich nach dem Gehalt.
Kündigung in der Probezeit
Während der Probezeit kann der Arbeitgeber Arbeitnehmer ohne Angabe von Gründen kündigen, da in der Probezeit der gesetzliche Kündigungsschutz noch nicht greift. Das heißt, dass die Kündigung auch am letzten Tag der Probezeit ausgesprochen werden kann.
Zudem ist die Kündigungsfrist in der Probezeit kürzer als in einem festen Arbeitsverhältnis. Bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer dreimonatigen Probezeit beträgt sie 14 Tage.
Die Kündigungsfrist steigt mit der Zugehörigkeit zu einem Betrieb. Erst nach sechs Monaten im Job hast du eine Kündigungsfrist von einem Monat, nach fünf Jahren von zwei Monaten und nach zehn Jahren von vier Monaten. Genaueres regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), Paragraph 622. Wenn es in einem Unternehmen jedoch zu betrieblichen Kündigungen kommt, müssen laut den Gesetzgebern die Mitarbeiter auf Probezeit zuerst entlassen werden. Geschützt werden nur Schwangere – diese sind bis einen Monat nach der Geburt des Kindes unkündbar.
Gründe für eine Kündigung in der Probezeit
- unterschiedliche Vorstellungen über die Zusammenarbeit
- mangelnde Fachkenntnisse
- unzureichende Integration ins Arbeitsteam
Ein Hauptkündigungsgrund ist für mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer ein schlechtes Arbeitsklima, wie die folgende Grafik zeigt.
Quelle: statista.de (2018): http://de.statista.com/statistik/daten/studie/214558/umfrage/umfrage-zu-gruenden-fuer-einen-arbeitsplatzwechsel/
Wenn du als Arbeitnehmer in der Probezeit kündigst, ist es wichtig, nicht alles wutentbrannt hinzuwerfen. Auch tabu: Beim nächsten Vorstellungsgespräch über den alten Arbeitgeber lästern. Eine mögliche Lösung: Im gegenseitigen Einvernehmen kann das Arbeitsverhältnis in einen Projektvertrag abgeändert werden, der planmäßig endet und ein ordentliches Arbeitszeugnis beinhaltet.
Wo willst du arbeiten?
Mit diesen 9 Tipps überstehst du die Probezeit erfolgreich
Um die Probezeit erfolgreich zu bestehen, gibt es hier unsere neun Verhaltenstipps:
- Gliedere dich ins Team ein, aber nicht zu übertrieben. Geh zum Beispiel mit deinen Kollegen Mittagessen oder bleib noch für ein Feierabendgetränk.
- Warte nicht nur, bis du Aufgaben bekommst, sondern zeige Eigeninitiative und mache selbst Vorschläge.
- Kein Klugscheißer sein! Bevor du Vorschläge machst, solltest du verstehen, warum dieses oder jenes bisher genau so gemacht wird.
- Frag deine Kollegen, ob du helfen kannst, wenn du mal nichts zu tun haben solltest.
- Faustregel bei Jobs mit Internetzugang: Erst googlen, dann Kollegen fragen.
- Beobachte, wie die hierarchischen Strukturen und Abläufe in der Firma und der Abteilung sind.
- Lass dir regelmäßig Feedback geben, um mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen.
- Reagiere auf Kritik nicht gereizt, sondern versuche dich selbstkritisch zu reflektieren.
- Und unser Extra-Tipp: Lies die Erfahrungsberichte von Berufseinsteigern in deinem Unternehmen, dann hast du im Blick, was auf dich zukommt.
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