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Urlaubsgeld – Anspruch oder nicht?

Wir erklären dir, ob du Anspruch auf Urlaubsgeld hast, wo und wie du dieses beantragst und ob man Urlaubsgeld versteuern muss.

Was ist Urlaubsgeld?

  • Urlaubsgeld ist – genau wie das Weihnachtsgeld – eine freiwillige finanzielle Zusatzleistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer.
  • Beim Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld spricht man auch vom 13. bzw. 14. Monatsgehalt.
  • Eine gesetzliche Regelung für Urlaubsgeld gibt es nicht.
  • Ungefähr 46 Prozent der Beschäftigten erhalten Urlaubsgeld.

Regelungen zum Urlaubsgeld.

Nicht alle und nicht in allen Branchen bekommt man Urlaubsgeld.

Urlaubsgeld bei Tarifverträgen

Zu den Glücklichen gehören vor allem Tarifbeschäftigte. Fast jeder Zweite (47 Prozent) bekommt Urlaubsgeld ausgezahlt.

Im Durchschnitt erhalten die Arbeitgeber 1.281 Euro brutto, aber es gibt Unterschiede zwischen West und Ost: Im Durchschnitt liegt das Urlaubsgeld im Westen bei 1.317 Euro. Damit ist es um 42 Prozent höher als im Osten. Dort bekommt man durchschnittlich 927 Euro gezahlt.

Durchschnittliches Urlaubsgeld nach Branchen 2019

Branchen Anteil der Tarifbeschäftigten durchschnittliches Urlaubsgeld brutto
Gesamtwirtschaft 47,1 % 1281 Euro
Verarbeitendes Gewerbe 94,3 % 1801 Euro
Baugewerbe 93,3 % 1161 Euro
Handel 91,3 % 1178 Euro
Gastgewerbe 87,9 % 422 Euro
Gesundheits- und Sozialwesen 20,6 % 433 Euro
Energieversorgung 19,6 % 2183 Euro
Kunst, Unterhaltung, Versorgung 2,1 % 653 Euro
Erziehung und Unterricht 1,6 % 476 Euro

Kein Recht auf Urlaubsgeld

Da es keine gesetzliche Regelung für die Zahlung von Urlaubsgeld gibt haben Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld.

Dein Anspruch kann außerdem gekürzt werden oder entfallen, wenn du in Elternzeit warst, länger krank oder noch kein Jahr in einem Unternehmen arbeitest.

Ob du Urlaubsgeld bekommst oder nicht, steht in deinem Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Dort steht nichts? Dann hast du wahrscheinlich keinen Anspruch.

Aber es gilt gleiches Recht für alle. Wenn du also mitbekommst, dass Kollegen Urlaubsgeld bekommen, dann steht es auch dir zu.

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Quelle: Gehalt.de, 2025.

Unterschied Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt

Grundsätzlich muss man zwischen dem Urlaubsgeld und dem Urlaubsentgelt unterscheiden.

  • Beim Urlaubsentgelt handelt es sich um die ganz normale Lohnfortzahlung, die man während der Urlaubszeit erhält. Das Gehalt wird also nicht reduziert, wenn man wegen Urlaub weniger Tage im Betrieb ist.
  • Das Urlaubsgeld ist hingegen eine Extra-Leistung des Arbeitgebers an Arbeitnehmende, die zusätzlich zum regulären Gehalt gezahlt wird.

Streichung von Urlaubsgeld

Gerade in wirtschaftlich schwachen oder unsicheren Zeiten versuchen Arbeitgeber von freiwilligen Zusatzleistungen zurückzutreten oder diese zu kürzen. Auf diese Weise wollen sie Personalkosten sparen. Ist das Urlaubsgeld im Tarifvertrag, in den Betriebsvereinbarungen oder im Arbeitsvertrag festgeschrieben, ist das jedoch nicht so ohne Weiteres möglich. Dann muss neu verhandelt werden.

Selbst wenn keine vertragliche Vereinbarung existiert, kann der Arbeitgeber das Urlaubsgeld unter bestimmten Voraussetzungen nicht einfach streichen. Hat der Arbeitgeber drei Jahre in Folge einen gleichbleibenden Betrag als Urlaubsgeld an seine Angestellten ohne ausdrücklichen Vorbehalt ausgezahlt, dann gilt das als so genannte Betriebliche Übung („Gewohnheitsrecht“). Durch die betriebliche Übung werden freiwillige Leistungen des Arbeitgebers zu verpflichtenden, denen sich der Arbeitgeber nicht mehr einseitig entziehen kann. Er kann die Zahlung also nicht ohne Weiteres einstellen, sondern muss drei Jahre in Folge mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass die Sonderleistung in Zukunft eingestellt wird, zahlen. Legt aber keiner der Arbeitnehmer Widerspruch ein, gilt die betriebliche Übung als aufgehoben, und der Arbeitgeber muss kein Urlaubsgeld zahlen.

Urlaubsgeld und Kündigung

Wenn dein Arbeitsverhältnis gekündigt wurde und du noch Anspruch auf Urlaubstage hat, diese aber nicht in Anspruch nehmen kannst, müssen sie finanziell abgegolten werden.

Auch (anteiliges) Urlaubsgeld ist selbst im Falle einer Kündigung fällig. Sogar im Todesfall können Angehörige noch Anspruch auf Urlaubsgeld erheben, falls zum Todeszeitpunkt das Urlaubsgeld zwar fällig, aber noch nicht ausgezahlt wurde.

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