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Das Honorar: Der etwas andere Lohn

Das Honorar: Der etwas andere Lohn

Die Arbeitsleistung eines Menschen kann auf unterschiedliche Art und Weise vergütet werden. Je nach Beruf und Anstellungsverhältnis wird das Arbeitsentgelt auch unterschiedlich bezeichnet. Vor allem Freiberufler bekommen kein Gehalt oder Lohn, sondern eine Honorarzahlung. Absolventa erklärt, worum es sich dabei genau handelt.

Definition Honorar

Mit einem Honorar werden in der Regel die Arbeitsleistungen von freiberuflich Tätigen vergütet, zum Beispiel Journalisten, Autoren, Architekten oder Künstler. Art und Umfang der Arbeit sowie die Höhe des Honorars werden im Honorarvertrag festgeschrieben. Im Gegensatz zu Lohn und Gehalt werden vom Honorar keine Steuern und Sozialabgaben direkt abgezogen. Dies muss der Honorarempfänger selbständig an die entsprechenden Stellen abführen.

Du möchtest wissen, ob dein Job durch ein Gehalt oder durch ein Honorar bezahlt wird? Wir haben die wichtigsten Infos für alle Branchen zusammengestellt:

IT & Development.

Ingenieurwesen & Technik.

Finanz- & Versicherungswirtschaft.

Wirtschaft, Kommunikation & Digitalisierung.

Management & Beratung.

Berufsfeld Einstiegsgehalt Jobs Gehaltsaussichten
Business Development 58.514 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Consulting 67.312 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Projektmanagement 45.455 Euro Zu den Jobs Zu den Infos

Vertrieb.

Berufsfeld Einstiegsgehalt Jobs Gehaltsaussichten
Kundenservice 41.614 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Sales 36.363 Euro Zu den Jobs Zu den Infos

Logistik, Verkehr & Transportwesen.

Berufsfeld Einstiegsgehalt Jobs Gehaltsaussichten
Einkauf & Beschaffung 45.329 Zu den Jobs Zu den Infos
Logistik 41.905 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Supply Chain Management 46.857 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Verkehrswesen 57.157 Euro Zu den Jobs Zu den Infos

Naturwissenschaften.

Berufsfeld Einstiegsgehalt Jobs Gehaltsaussichten
Biologie 60.844 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Mathematik 56.411 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Chemie 56.411 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Physik 56.411 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Forschung 31.150 Euro Zu den Jobs Zu den Infos

Gesundheit.

Berufsfeld Einstiegsgehalt Jobs Gehaltsaussichten
Medizin 55.791 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Pharma 42.662 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Psychologie 42.662 Euro Zu den Jobs Zu den Infos

Design, Gestaltung & Medien.

Berufsfeld Einstiegsgehalt Jobs Gehaltsaussichten
Grafikdesign 27.840 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Mediengestaltung 24.000 Euro Zu den Jobs Zu den Infos

Weitere Berufsfelder.

Berufsfeld Einstiegsgehalt Jobs Gehaltsaussichten
Jura & Rechtswesen 56.268 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Bildung & Soziales 41.732 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Personalwesen 47.585 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Verwaltung & Assistenz 32.868 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
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Honorar für Anwälte, Architekten und Steuerberater

Einige Berufszweige, die auf Honorarbasis arbeiten, berechnen ihr Arbeitsentgelt nach den aktuellen Gebührenverordnungen, zum Beispiel Steuerberater, Anwälte und Architekten. Die Gebühren für Steuerberatung sind in so genannten Gebührenrahmen in der Steuerberatergebührenverordnung
(StBGebV) gesetzlich festgelegt und bemessen sich nach Umfang und Schwierigkeitsgrad des Auftrages.

Für Rechtsanwälte gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Allerdings können im Honorarvertrag auch andere Vergütungen vereinbart werden. Das Gesetz schreibt lediglich für die Erstberatung ein Honorar von maximal 190 Euro vor. Wird nichts mit dem Mandaten vereinbart, kann der Rechtsanwalt laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) eine „übliche Vergütung“ verlangen. Das Honorar von Architekten ist nicht frei verhandelbar, sondern in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) festgeschrieben.

Ausfallhonorar

Wird ein Honorarauftrag kurzfristig abgesagt, stellt sich die Frage nach einem Ausfallhonorar. Im Allgemeinen kann ein Ausfallhonorar bei Vertragsabschluss vereinbart werden. Die Rechtslage ist hier allerdings unklar. Eine eindeutige gesetzliche Regelung gibt es nicht. Vielmehr regeln im Zweifelsfall verschiedene Paragraphen des BGB die Ansprüche von Honorarempfängern gegenüber ihren Kunden oder Mandanten. Aufgrund der unklaren Rechtslage existieren viele Gerichtsurteile, in denen Einzelfälle individuell geklärt werden. Besonders für medizinische Berufe ist das Ausfallhonorar für nicht eingehaltene Behandlungstermine ein viel diskutiertes Thema.

Geschichte des Honorars

Ursprünglich entstand das Honorar („Honorarium“) im alten Rom als Ehrenlohn bzw. Ehrengeschenk für eine rechtsberatende Tätigkeit. Für Juristen, die zumeist einen senatorischen Rang hatten, galt es als standesunwürdig, dafür bezahlt zu werden. Vielmehr ging es ihnen um soziales Prestige, das sie über das Engagement für ihre Klienten erwarten konnten. Soziales Prestige war schließlich der Schlüssel zu politischem Einfluss.

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