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Freie Mitarbeit – Arbeiten als Freelancer.

Freie Mitarbeit – Arbeiten als Freelancer.

Als freier Mitarbeiter (bzw. Freischaffende oder "Freelancer") werden Selbständige bezeichnet, die aufgrund eines Dienst- oder Werkvertrags für einen Betrieb Aufträge ausführen, ohne dabei in das Unternehmen eingegliedert zu sein. Freie Mitarbeiter sind also keine klassischen Arbeitnehmer. Sie üben keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus. Absolventa nennt weitere Spezifikationen und Besonderheiten sowie die Vor- und Nachteile für Arbeitgeber und die freien Mitarbeiter.

Definition freie Mitarbeit.

Freie Mitarbeit zeichnet sich hauptsächlich dadurch aus, dass freie Mitarbeiter:innen* – gemäß Sozialgesetzbuch (SGB), Paragraph 7, Absatz 1 – den Arbeitgebern nicht weisungsgebunden und nicht in die Arbeitsorganisation des Unternehmens eingebunden sind. Das heißt, dass Freelancer ihre Arbeit frei einteilen können und nicht gezwungen sind, andere Tätigkeitsanweisungen der Auftraggeber auszuführen. Die Projekte, die freie Mitarbeiter ausführen, sind oft zeitlich begrenzt. Freie Mitarbeiter sind selbstständig tätig und nicht bei einer Firma angestellt. Beim Finanzamt müssen freie Mitarbeiter aus steuerrechtlichen Gründen deshalb als selbständige Personen registriert sein.

Der Begriff „Freelancer“ wurde im Mittelalter geprägt, als freischaffende, mit einer Lanze (englisch: „lance“) bewaffnete Ritter für einzelne Kriege angeworben wurden.

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Unterschied zwischen freier Mitarbeit und festem Anstellungsverhältnis.

Es existieren folgende Unterschiede zwischen festangestellten und freien Mitarbeitern:

  • Festangestellte Mitarbeiter erhalten ein vertraglich festgeschriebenes Gehalt.
  • Freelancer sind über den Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
  • Freie Mitarbeiter genießen einen Kündigungsschutz (sobald das Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate besteht und der Arbeitgeber mindestens fünf Personen beschäftigt).

Freie Mitarbeiter bekommen hingegen kein festes Gehalt (sondern einen Lohn), sie müssen sich selbstständig um die Sozialversicherung kümmern und haben keinen Kündigungsschutz. Anspruch auf Urlaub haben freie Mitarbeiter – gemäß Bundesurlaubsgesetz, Paragraph 2 – nur dann, wenn sie als „arbeitnehmerähnliche“ Person anzusehen sind. Sie sind nicht an die üblichen betrieblichen Arbeitszeiten gebunden und können ihre Arbeitszeit frei einteilen. Freie Mitarbeiter haben auch die Möglichkeit, parallel für mehrere verschiedene Arbeitgeber zu arbeiten.

Schmaler Grad zur Scheinselbstständigkeit.

Freie Mitarbeiter können in einem Unternehmen durchaus denselben Einsatzbereich und ähnliche Aufgaben haben wie die Festangestellten. Doch sobald ein Angestellter in freier Mitarbeit von einem Arbeitgeber abhängig ist und dessen Anweisungen ausführen muss, kann ein „de facto Angestellten-Verhältnis“ entstehen. Ob eine sogenannte „Scheinselbstständigkeit“ vorliegt, ist unabhängig davon, was im Vertrag steht. Die tatsächlich ausgeführte Tätigkeit ist entscheidend. Das heißt, dass in einem Arbeitsvertrag stehen kann, dass es sich um freie Mitarbeit handelt. Wenn die Person in freier Mitarbeit jedoch die gleichen Aufgaben wie eine festangestellte Person hat und somit der Leitungsperson weisungsgebunden ist, liegt eine Scheinselbstständigkeit vor.

Wenn die Sozialversicherungen oder das zuständige Finanzamt festlegt (auch rückwirkend), dass es sich statt um eine freie Mitarbeit um ein festes Anstellungsverhältnis gehandelt hat, dann muss der Arbeitgeber die Beiträge für die Arbeitslosen-, Renten- und Krankenversicherung an die Sozialkassen nachzahlen und eventuell sogar mit einer zusätzlichen Strafzahlung rechnen.

Typische Branchen für freie Mitarbeit.

Freie Mitarbeiter werden in der Regel für bestimmte Projekte engagiert. Besonders in Branchen wie dem Eventmanagement, der Werbung oder dem Journalismus sind freie Mitarbeiter weit verbreitet. Dort werden „Freelancer“ für einzelne Veranstaltungen, Werbeprojekte oder Reportagen engagiert. Üblich sind freie Mitarbeiter außerdem in der Gastronomie, im Verkehrsgewerbe sowie im künstlerischen und kulturellen Bereich, zunehmend aber auch in technischen Berufen.

Für deinen Stundenlohn orientierst du dich am besten am branchenüblichen Gehalt. Hier haben wir dir die Einstiegsgehälter der einzelnen Berufe zusammengefasst:

IT & Development.

Ingenieurwesen & Technik.

Finanz- & Versicherungswirtschaft.

Wirtschaft, Kommunikation & Digitalisierung.

Management & Beratung.

Berufsfeld Einstiegsgehalt Gehaltsaussichten Bewerbungstipps Jobs
Business Development 70.000 Euro Zu den Infos Zu den Tipps Zu den Jobs
Consulting 39.000 Euro Zu den Infos Zu den Tipps Zu den Jobs
Projektmanagement/thema/beruf 55.000 Euro Zu den Infos Zu den Tipps Zu den Jobs

Vertrieb.

Berufsfeld Einstiegsgehalt Gehaltsaussichten Bewerbungstipps Jobs
Kundenservice 35.248 Euro Zu den Infos Zu den Tipps Zu den Jobs
Sales 48.754 Euro Zu den Infos Zu den Tipps Zu den Jobs

Logistik, Verkehr & Transportwesen.

Naturwissenschaften.

Beurfsfeld Einstiegsgehalt Gehaltsaussichten Bewerbungstipps Jobs
Biologie 44.768 Euro Zu den Infos Zu den Tipps Zu den Jobs
Mathematik 46.583 Euro Zu den Infos Zu den Tipps Zu den Jobs
Chemie 50.000 Euro Zu den Infos Zu den Tipps Zu den Jobs
Physik 45.000 Euro Zu den Infos Zu den Tipps Zu den Jobs
Forschung 38.309 Euro Zu den Infos Zu den Tipps Zu den Jobs

Gesundheit.

Berufsfeld Einstiegsgehalt Gehaltsaussichten Bewerbungstipps Jobs
Medizin 45.000 Euro Zu den Infos Zu den Tipps Zu den Jobs
Pharma 48.820 Euro Zu den Infos Zu den Tipps Zu den Jobs
Psychologie 31.032 Euro Zu den Infos Zu den Tipps Zu den Jobs

Design, Gestaltung & Medien.

Berufsfeld Einstiegsgehalt Gehaltsaussichten Bewerbungstipps Jobs
Grafikdesign 25.440 Euro Zu den Infos Zu den Tipps Zu den Jobs
Mediengestaltung 24.000 Euro Zu den Infos Zu den Tipps Zu den Jobs

Weitere Berufsfelder.

Vor- und Nachteile für den Arbeitgeber.

Der Einsatz von freien Mitarbeitern hat für Unternehmen sowohl Vorteile als auch Nachteile. Auch wenn es bei der Arbeit mit Menschen immer einige Unwägbarkeiten geben kann, lassen sich Pro und Contra hier recht gut abwägen, sodass jeder Arbeitgeber die für sich bessere Wahl treffen kann.

  • Der Arbeitgeber kann die „Freien“ nach Bedarf bzw. nach Auftragslage engagieren und flexibel einsetzen. Sie können zum Beispiel stundenweise (Dienstvertrag) oder für ein Projekt (Werksvertrag) eingestellt werden.
  • Freie Mitarbeiter haben kein Anrecht auf eine Kündigungsfrist. Jedoch kann in einem Vertrag eine Kündigungsfrist auch bei freien Mitarbeitern ausgehandelt werden.
  • Der Arbeitgeber spart die Sozialabgaben. Freie Mitarbeiter stellen eine Rechnung, sodass der Betrag für den Arbeitgeber brutto gleich netto ist. Für die freien Mitarbeiter besteht die Gefahr, dass die Rechnung erst spät bezahlt wird.
  • Nachteilig für den Arbeitgeber kann sich jedoch auswirken, dass freie Mitarbeiter auch von anderen Auftraggebern engagiert werden können und daher mitunter nicht immer zur Verfügung stehen.
  • Neue freie Mitarbeiter müssen sich erst in die speziellen Gepflogenheiten und Anforderungen des jeweiligen Unternehmens einarbeiten, bevor sie ihre volle Leistungsfähigkeit entfalten können.
  • Für Aufgaben, die nicht in das Aufgabengebiet der freien Mitarbeiter fallen, dürfen Arbeitgeber nach dem Arbeitsrecht nur Festangestellte einteilen.
  • Dazu kommt, dass freie Mitarbeiter einen höheren Stundenlohn bekommen und die Verbindung und damit die Loyalität zum Unternehmen geringer ist als bei festangestellten Mitarbeitern.

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