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Alles Wissenswerte zur BAföG-Rückzahlung

Alles Wissenswerte zur BAföG-Rückzahlung

Hast du als Student BAföG erhalten, musst du das irgendwann zurückzahlen – soviel steht fest. Wenn du dich fragst, wann und in welcher Höhe die BAföG-Rückzahlung für dich fällig wird, erhältst du hier einen Überblick über alle Fakten zur BAföG-Rückzahlung.

Fakten zur BAföG-Rückzahlung auf einen Blick

Parameter Erklärung
Beginn 5 Jahre nach Ende deiner BAföG-Förderhöchstdauer musst du beginnen, BAföG zurückzuzahlen.
Dauer 20 Jahre hast du im Standardfall Zeit für die Rückzahlung.
Ablauf Auf einmal oder in dreimonatigen Raten kannst du deine BAföG-Schulden begleichen.
Maximale Rückzahlung Maximal 10.010 Euro musst du an BAföG-Schulden zurückzahlen.
Nachlass Nachlass deiner BAföG-Schulden funktioniert nur noch, wenn du dein BAföG auf einen Schlag zurückzahlst.
Dann kannst du bis zu einem Drittel erlassen bekommen.
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Wer muss BAföG zurückzahlen?

Hast du als Student in deiner Studienzeit BAföG erhalten, muss du dies nach Ende deiner BAföG-Förderungshöchstdauer zurückzahlen. Studenten-BAföG kannst du erhalten, wenn du an einer der folgenden Institutionen eingeschrieben bist:

  • Universitäten und Hochschulen
  • Fachhochschulen bzw. Höhere Fachhochschulen
  • Akademien

Die BAföG-Förderung besteht zur Hälfte aus einem Zuschuss und zur anderen Hälfte aus einem zinsfreien Staatsdarlehen. Dieses Darlehen, sozusagen den zinsfreien Kredit vom Staat, musst du zurückzahlen, wenn du einen Job hast. Beim Schüler-BAföG ist dies nicht der Fall, da dieses als Vollzuschuss gewährt wird. Schüler-BAföG musst du deswegen nicht zurückzahlen.

Zeitpunkt der BAföG-Rückzahlung

Ungefähr viereinhalb Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer (= die Regelstudienzeit) erhältst du einen Rückzahlungsbescheid vom Bundesverwaltungsamt. Die Förderungshöchstdauer bezieht sich dabei immer auf die Regelstudienzeit deines Bachelor-Studiengangs. Hast du einen Fachrichtungswechsel vollzogen, ist die Förderungshöchstdauer des zuletzt absolvierten Studiengangs entscheidend. Dadurch bezieht sich diese Regel immer auf dein Bachelorstudium und kann nicht auf die Bachelor-Master-Kombination angewendet werden.

Das Bundesverwaltungsamt informiert dich in dem Rückzahlungsbescheid über den Ablauf und die Höhe sowie die Dauer der Raten für die BAföG-Rückzahlung. Ein halbes Jahr nach dem Bescheid, also fünf Jahre nach Ende deiner Förderungshöchstdauer, musst du mit der ersten Rate der BAföG-Rückzahlung beginnen.

Wichtig ist, dass das Bundesverwaltungsamt in Köln über deine aktuelle Anschrift verfügt! Diese kannst du auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes eintragen. Gibst du sie nicht an, musst du 25 Euro für die Ermittlung deiner Anschrift bezahlen. Verzögert sich dadurch auch deine BAföG-Rückzahlung, können zusätzlich Verzugszinsen fällig werden.

Höhe und Dauer der BAföG-Rückzahlung

  • Die Rate für die BAföG-Rückzahlung beträgt 130 Euro pro Monat.
  • Dabei bezahlst du die Raten nicht jeden Monat, sondern für drei aufeinanderfolgende Monate in einer Summe, also alle drei Monate 390 Euro.
  • Für die Rückzahlung des BAföGs hast du insgesamt 20 Jahre Zeit. Bezahlst du diese Rate jedoch jeden Monat, solltest du früher damit fertig sein.

Maximal musst du nicht mehr als 10.010 Euro BAföG zurückzahlen. Begleichst du diese 10.010 Euro in der vorgegebenen Ratenhöhe von 130 Euro monatlich, hast du in genau 77 Monatsraten dein BAföG zurückgezahlt.

Hast du dich wegen geringen Einkommens freistellen lassen – siehe nächster Punkt – kann sich die Rückzahlungsfrist für „Altschuldner“ um maximal zehn Jahre, also auf 30 Jahre insgesamt, verlängern. Wenn du allerdings „Neuschuldner“ bist, d. h. erstmals im August 2019 oder später Studierenden-BAföG erhalten hast, setzt die Regelung ein, dass dir 20 Jahre nach Beginn der Rückzahlungsverpflichtung die Schulden erlassen werden. Voraussetzung dieses Kooperationserlasses ist, dass du immer pünktlich gezahlt hast und dich auch sonst an die Regeln gehalten hast.

Freistellung von der BAföG-Rückzahlung

Die BAföG-Nachzahlung richtet sich jedoch auch nach der Höhe deines Einkommens. So gibt es eine festgelegte Einkommensgrenze. Bist du aufgrund eines geringen Einkommens unter dieser Einkommensgrenze – zum Beispiel aufgrund von Arbeitslosigkeit – kannst du beantragen, von der Rückzahlung freigestellt zu werden. Das bedeutet nicht, dass dir deine Schulden erlassen werden! Stattdessen wirst du vorübergehend, solange dein Einkommen unter der Einkommensgrenze liegt, von den Rückzahlungen verschont.

Wenn dein monatliches anrechenbares Einkommen den persönlichen Freibetrag von 1.690 Euro nicht übersteigt und dein Darlehen noch nicht vollständig fällig ist, kannst du einen Antrag stellen und damit von der Rückzahlungsverpflichtung freigestellt werden (Quelle: BVA ).

Dieser Freibetrag kann sich um weitere Beträge erhöhen, z. B. wenn du verheiratet bist, in einer eigentragenden Lebenspartnerschaft lebst und/oder ein eigenes Kind, ein Kind deines Ehe-/Lebenspartners oder ein Pflegekind im Haushalt betreust.

Seit September 2019 gilt, dass du nichts zurückzahlen musst, solange der Freibetrag um weniger als 42 Euro überschritten wird. Sobald es aber 42 Euro oder mehr sind, musst du den Betrag leisten, der den Freibetrag überschreitet – höchstens aber 130 Euro monatlich, bzw. 390 Euro pro Quartal. Das heißt: nur Raten von mindestens 42 Euro müssen ans BVA gezahlt werden, für Beträge darunter wirst du freigestellt.

Die Freistellung gilt normalerweise für ein Jahr und erfolgt auf Antrag. Diesen kannst du online auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes stellen oder hier den PDF-Antrag herunterladen.

Deine Einkommensnachweise musst du per Post einsenden. Rückwirkend kannst du die Freistellung bis zu vier Monate beantragen.

Möchtest du wissen, welches Gehalt du in deiner Branche erwarten kannst? Hier haben wir dir eine Übersicht zusammengestellt:

IT & Development

Ingenieurwesen & Technik

Finanz- & Versicherungswirtschaft

Wirtschaft, Kommunikation & Digitalisierung

Management & Beratung

Berufsfeld Einstiegsgehalt Jobs Gehaltsaussichten
Business Development 58.514 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Consulting 67.312 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Projektmanagement 45.455 Euro Zu den Jobs Zu den Infos

Vertrieb

Berufsfeld Einstiegsgehalt Jobs Gehaltsaussichten
Kundenservice 41.614 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Sales 36.363 Euro Zu den Jobs Zu den Infos

Logistik, Verkehr & Transportwesen

Berufsfeld Einstiegsgehalt Jobs Gehaltsaussichten
Einkauf & Beschaffung 45.329 Zu den Jobs Zu den Infos
Logistik 41.905 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Supply Chain Management 46.857 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Verkehrswesen 57.157 Euro Zu den Jobs Zu den Infos

Naturwissenschaften

Berufsfeld Einstiegsgehalt Jobs Gehaltsaussichten
Biologie 60.844 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Mathematik 56.411 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Chemie 56.411 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Physik 56.411 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Forschung 31.150 Euro Zu den Jobs Zu den Infos

Gesundheit

Berufsfeld Einstiegsgehalt Jobs Gehaltsaussichten
Medizin 55.791 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Pharma 42.662 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Psychologie 42.662 Euro Zu den Jobs Zu den Infos

Design, Gestaltung & Medien

Berufsfeld Einstiegsgehalt Jobs Gehaltsaussichten
Grafikdesign 27.840 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Mediengestaltung 24.000 Euro Zu den Jobs Zu den Infos

Weitere Berufsfelder

Berufsfeld Einstiegsgehalt Jobs Gehaltsaussichten
Jura & Rechtswesen 56.268 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Bildung & Soziales 41.732 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Personalwesen 47.585 Euro Zu den Jobs Zu den Infos
Verwaltung & Assistenz 32.868 Euro Zu den Jobs Zu den Infos

Nachlass bzw. Verminderung der BAföG-Schulden

Wenn du deine BAföG-Schulden auf einmal zurückzahlst, erhältst du einen zusätzlichen Erlass. In folgender Tabelle siehst du, wie viel Prozent dir bei welchem Darlehensbetrag erlassen werden und wie viel du am Ende zurückzahlen musst.

Darlehensbetrag (€) Nachlass (%) Zahlungsbetrag (€)
500 5,0 475
1.000 6,0 940
1.500 7,0 1.395
2.000 8,0 1.840
2.500 9,0 2.275
3.000 9,5 2.715
3.500 10,5 3.133
4.000 11,5 3.540
4.500 12,0 3.960
5.000 13,0 4.350
5.500 14,0 4.730
6.000 14,5 5.130
6.500 15,5 5.493
7.000 16,0 5.880
7.500 17,0 6.225
8.000 18,0 6.560
8.500 18,5 6.928
9.000 19,5 7.245
9.500 20,0 7.600
10.000 21,0 7.900
10.500 21,5 8.243
11.000 22,0 8.580
11.500 23,0 8.855
12.000 23,5 9.180
12.500 24,5 9.438
13.000 25,0 9.750
13.500 25,5 10.058
14.000 26,5 10.290
14.500 27,0 10.585
15.000 27,5 10.875
15.500 28,5 11.083
16.000 29,0 11.360
16.500 29,5 11.633
17.000 30,0 11.900
17.500 31,0 12.075
18.000 31,5 12.330
18.500 32,0 12.580
19.000 32,5 12.825
19.500 33,0 13.065
20.000 33,5 13.300
20.500 34,5 13.428
21.000 35,0 13.650
21.500 35,5 13.868
22.000 36,0 14.080
22.500 36,5 14.288
23.000 37,0 14.490
23.500 37,5 14.688
24.000 (und mehr) 38,0 14.880

Die folgenden Werte richten sich nach der Nachlasstabelle nach § 6 DarlehensV (gültig ab dem 01.04.2020).

Rückzahlung auf einen Schlag

Wenn du dein BAföG-Darlehen auf einen Schlag komplett oder in großen Teilen zurückzahlen kannst, kannst du einen Nachlass auf die Darlehensschuld erhalten. Seit April 2020 ist zwar der Rabatt gesunken, könnte ich aber trotzdem noch für dich lohnen. Mit dem Rückzahlungsbescheid erhältst du direkt ein Angebot für diese Möglichkeit. Dein BAföG auf einen Schlag zurückzuzahlen ist sehr empfehlenswert, weil der gewährte Nachlass oftmals nochmal sehr hoch ist. Hast du das Geld nicht, empfiehlt es sich, bei Eltern oder Großeltern Geld zu leihen. Wie hoch der Nachlass für deine BAföG-Schulden ausfallen kann, findest du in der Tabelle oben.

Teilerlassmöglichkeiten

Teilerlassmöglichkeiten sind sukzessive abgeschafft worden. Die Erlassmöglichkeiten aufgrund von Kindererziehung gibt es bereits seit dem 31. Dezember 2009 nicht mehr. Bei guten Leistungen oder weil du schnell studiert hast, kann dir ein Teil der Darlehensschuld erlassen werden, wenn du deine Ausbildung bis zum 31. Dezember 2012 abgeschlossen hast. Nach 2012 erhältst du nur noch einen Nachlass auf deine BAföG-Schulden, wenn du sie auf einen Schlag zurückzahlen kannst. 

Weitere Informationen hierzu findest du auf der Seite des Bundesverwaltungsamtes.

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